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Vom Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen

Delikte in Unternehmen werden – anders als öffentlich diskutierte Fälle nahelegen – zwar selten durch Compliance-Maßnahmen aufgedeckt, führen aber üblicherweise doch zu unternehmensinternen Untersuchungen. Grund genug, sich näher mit der Frage auseinanderzusetzen, wie ein Unternehmer auf strafrechtlich relevante Verdachtsfälle reagieren kann und soll.
Von Dr. Johannes Barbist
28. November 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2011, S. 13
Als interne Untersuchungen werden nachfolgend Ermittlungsmaßnahmen verstanden, die bei Verdacht eines Compliance-Verstoßes in der Regel durch externe Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) durchgeführt werden und grundsätzlich im Zusammenhang mit drohenden (staatlichen) Verfahren wegen der Regelverletzung stehen. Die weiteren Überlegungen sind allgemeiner Natur und stellen die Rechtslage grob und notgedrungen vereinfachend dar. Im Einzelfall können andere oder weitere Schritte geboten sei...

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