Die Berufsordnung der Tiroler Gemeindeamtsleiter – (auch) eine Frage der Ethik
Von Mag. Bernhard Scharmer
11. März 2020 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2020, S. 19
11. März 2020 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2020, S. 19
„Das Recht geht vom Volk aus.“ In Anlehnung an den Artikel I unserer österreichischen Bundesverfassung ist der Hauptzweck einer Gemeinde die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben, insbesondere der in einer Gemeinde verkörperten Bürgerinteressen. Deshalb hat sich alles Handeln innerhalb einer Gemeindeverwaltung letztlich auf dieses Ziel auszurichten. Bürger erwarten eine Anlaufstelle mit kurzen Wartezeiten, höflichen Ansprechpartnern, kompetenter Information, Beratung und Hilfe, transparenten Ve...
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