Wirtschaftskriminalität: Behörden gestärkt
24. November 2010
Der Justizausschuss hat Dienstagnachmittag beschlossen, die Korruptionsanwaltschaft zur „Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)“ auszubauen. Damit antwortet die Regierung auf eine steigende Zahl sehr komplexer Verfahren im Bereich Wirtschaftskriminalität. Die Öffentlichkeit verlangt von der Strafjustiz nicht nur eine sorgfältige, sondern auch eine rasche und transparente Aufklärung solcher Fälle.
Neue Werkzeuge
Mit dem Kompetenzpaket bekommt die Korruptionsstaatsanwaltschaft neue Werkzeuge zur Verfolgung von Straftaten, deren Nachweis bislang schwierig war. So soll kriminell erwirtschaftetes Vermögen vom Staat effizienter eingezogen werden können. Mit der Einführung der großen Kronzeugenregelung wird für Mitwisser ein verstärkter Anreiz geschaffen, in einschlägigen Verfahren auszusagen. Nach den Plänen der Regierung zielen die geplanten Maßnahmen auch darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in das unabhängige Agieren der Staatsanwaltschaft zu stärken.
Das Kompetenzpaket tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. Was den Bereich der Einziehung kriminell erwirtschafteten Vermögens betrifft, sollen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden aber bereits per 1. Jänner 2011 aus den verbesserten Instrumenten Nutzen ziehen können. Die Kronzeugenregelung wird zunächst auf eine Dauer von sechs Jahren befristet und vor der Entscheidung über die Übernahme in den endgültigen Rechtsbestand einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden.
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