Vertikale Preisbindung: Kartellamt bestraft Möbelfabrikanten
16. Januar 2017
Gegen die fünf Hersteller aeris GmbH, hülsta-werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie gegen vier verantwortliche Manager wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,43 Mio. Euro verhängt.
Die Verfahren wurden aufgrund entsprechender Beschwerden von Händlern eingeleitet. Im Juni 2014 bzw. Juli 2015 führte das Bundeskartellamt Durchsuchungen bei den Herstellern durch.
In seinen Entscheidungen hat die Behörde besonders klare Konstellationen der vertikalen Preisbindung aufgegriffen. Um die Ladenpreise zu beeinflussen, haben die Hersteller in diesen Fällen unzulässigen Druck auf preisgünstigere Händler ausgeübt, insbesondere indem sie Liefersperren angedroht und teilweise auch durchgesetzt haben. Zum Teil haben auch konkurrierende Händler dazu beigetragen, die Einhaltung der Mindestpreise zu überwachen indem sie Meldungen über „Abweichler“ abgegeben haben und die Hersteller aufforderten, auf die Einhaltung des Preisniveaus zu achten. Auf die Verhängung von Bußgeldern gegen diese Handelsunternehmen wurde in den Verfahren aus Ermessenserwägungen verzichtet.
Bedingt durch die unterschiedliche Schwere der Taten und die stark voneinander abweichende Unternehmensgröße unterscheiden sich die Einzelgeldbußen erheblich. Sämtliche betroffene Unternehmen haben mit dem Bundeskartellamt kooperiert, sodass alle Verfahren im Wege einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden.
Neben der damit verbundenen Reduktion des Bußgeldes um 10 Prozent hat sich bei einigen Unternehmen deren – aufgrund laufender Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen – sehr eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit bußgeldmindernd ausgewirkt.
Weitere Informationen zu den Verfahren finden sich in einem Fallbericht.
(Quelle: Bundeskartellamt)
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