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Vertikale Preisabsprachen: Strafen gegen Lebensmittellieferanten

Das Kartellgericht hat gegen die Molkerei Emmi Österreich und Brauerei Rieder Bier Geldbußen wegen vertikaler Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.
Von Redaktion
20. November 2013

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen laut einer Mitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Molkerei- bzw. Brauereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2012.

Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen seien zwischen den beiden Lieferanten und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt worden. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt worden.

Die Geldbuße gegen die Firma Emmi Österreich GmbH wurde vom Kartellgericht am 7. Oktober 2013 (zu 26 Kt 105/13) mit 210.000 Euro festgesetzt und ist rechtskräftig.

Gegen die Firma Brauerei Ried e. Gen hat das Gericht am 15. Oktober 2013 (zu 26 Kt 104/13) eine Geldbuße in der Höhe von 52.500 Euro verhängt.

(Quelle: BWB)

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