Navigation
Seiteninhalt

Kartellrecht: Geldbußen gegen vier Sportartikelhändler in St. Anton

Wegen unerlaubter Wettbewerbsabsprachen sind vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg zu Strafen zwischen 11.000 und 145.000 Euro verdonnert worden.
Von Redaktion
01. Juni 2015

Das Kartellgericht hat am 28. April 2015 (27 Kt 5/15) gegen vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg Geldbußen in der Höhe von insgesamt 419.200 Euro wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen in den Jahren von 2002 bis 2014 verhängt.

Betroffen sind die Firmen Sport Pangratz & Ess (144.000 Euro Geldbuße) Alber Sport (136.000 Euro), Sport Jennewein (128.000 Euro) und Sport Fauner (11.200 Euro).

Das Kartellgericht hat die Geldbußen wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen im Bereich von im Winter vertriebenen Sportartikeln und dazugehörigen Dienstleistungen verhängt.

Konkret trafen die vier genannten Unternehmen Absprachen

  • beim Verkauf von Textilien und Accessoires,

  • dem Verkauf von Wintersportgeräten und Zubehör,

  • bei Dienstleistungen, insbesondere dem Verleih und Service von Alpinski, Skischuhen und Snowboards sowie

  • bei der Zurverfügungstellung von Depots für Wintersportgeräte und

  • bei der Aufteilung des Marktes von Reisebüros in Form von Nichtabwerbevereinbarungen.

Wegen fortlaufender verbotener Empfehlungen im Bereich von im Winter vertriebenen Sportartikeln und dazugehörigen Dienstleistungen wurden lediglich Sport Pangratz & Ess, Alber Sport sowie Sport Jennewein belangt.

Die Unternehmen sowie die Amtsparteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde.

(Quelle: BWB)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...