Bundeskartellamt: 8,7 Mio. Euro Bußgelder für 13 Chemikaliengroßhändler
16. März 2012
Mit den am 15. März 2012 verhängten Bußgeldern gegen 13 Unternehmen hat das Bundeskartellamt das Kartellverfahren im Bereich Chemiegroßhandel abgeschlossen.
Die verbotenen Kartellvereinbarungen bezogen sich auf standardisierte Industriechemikalien (Commodities), die vom Lager der Chemikaliengroßhändler aus vertrieben wurden. Das sogenannte Streckengeschäft, d.h. die Direktlieferung vom Chemikalienproduzenten an den Kunden, war nicht Teil der Absprachen. Die sanktionierten Absprachen betrafen acht verschiedene Regionalkartelle südlich der Mainlinie. Vertreter der Unternehmen hatten sich über mehrere Jahre über Preise und Lieferquoten abgesprochen und Kundenschutzvereinbarungen getroffen.
Bereits im Dezember 2010 wurden im Rahmen dieses Verfahrens 12 Unternehmen mit Bußgeldern von insgesamt 15,1 Mio. Euro belegt. Damals lag der Schwerpunkt der Kartellermittlungen auf dem Norden und Westen Deutschlands.
Die Unternehmen haben im Verlauf des Verfahrens sämtlich umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder Berücksichtigung. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben alle betroffenen Unternehmen die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt.
(PM, kp)
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