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Versicherungsaufsicht: Neues VAG 2016 ist da

Das nun im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG 2016, soll vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie Solvency II ermöglichen.
Von Redaktion
24. Februar 2015

Umsetzung von Solvency II

Die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dienen vor allem der Umsetzung der RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, besser bekannt unter dem Stichwort Solvency II bzw. Solvabilität II.

Solvency II sieht die Einführung eines risikoorientierten Aufsichtssystems für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen vor.

Hauptgesichtspunkte des Gesetzes

  • Einrichtung eines den aktuellen internationalen Entwicklungen entsprechenden Governance-Systems

  • Kapitalanlage gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht

  • Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke

  • Risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittelausstattung

  • Harmonisierte regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung gemäß der Durchführungsverordnung (EU)

  • Anpassung der Aufsichtsinstrumente und Maßnahmen der FMA

  • Bericht über die Solvenz und Finanzlage gemäß der Durchführungsverordnung (EU)

  • Einführung eines Aufsichtsregimes für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von Solvabilität II

  • Anpassung der Prüfpflichten des Abschlussprüfers

  • Verbesserung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen

Jene Bereiche des VAG 1978, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die nicht durch die Änderungen aufgrund von Solvabilität II betroffen sind, werden hingegen weitestgehend unverändert übernommen. Dies betrifft im Besonderen die Vorschriften für:

  • Aktionärskontrolle

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

  • Besondere Bestimmungen für die verschiedenen Versicherungsarten

  • Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

  • Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

  • Deckungsstock

  • Exekutions- und insolvenzrechtliche Bestimmungen

Inkrafttreten

Das VAG 2016 tritt grundsätzlich mit 1. 1. 2016 in Kraft, gleichzeitig treten das VAG sowie alle auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen außer Kraft. Einige Bestimmungen des VAG 2016 sollen jedoch bereits mit 1. April 2015 und mit 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden, damit die erforderlichen Genehmigungen von der FMA rechtzeitig erteilt werden können.

Quelle: LexisNexis Rechtsnews / KP

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