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Verordnung macht Wertpapierfinanzierung transparenter

Mit 2. August 2016 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die mehr Transparenz in Wertpapierfinanzierungsgeschäfte bringen soll.
Von Redaktion
02. August 2016

Eine neue EU-Verordnung (VO [EU] 2015/2365) soll die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor deutlich erhöhen.

Die mit solchen Geschäften verbundenen Risiken sollen erkannt und deren Umfang ermessen werden.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht Verordnung im Wesentlichen die folgenden unionsweiten Regelungen vor:

  • Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften müssen auf effiziente Weise an Transaktionsregister gemeldet werden.

  • Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sowie Alternative Investmentfonds) müssen in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps (total return swaps) bereitstellen.

  • Für die Wiederverwendung von Sicherheiten werden Mindesttransparenzanforderungen festgelegt, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis.

Als Datum des Inkrafttreten ist der 2. 8. 2016 vorgesehen.

(Quelle: LexisNexis Rechtsnews)

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