Verbotene Durchführung: Kartellbuße gegen REWE verhängt
14. Januar 2019
Die Geldbuße erging erstens wegen unrichtiger und/oder irreführender Angaben im Zuge des Zusammenschlussprüfverfahrens, bei dem die Übernahme von 30 Filialen der Zielpunkt GmbH durch REWE angemeldet worden war.
Hierbei unterließ REWE die Erwähnung der konkret vorhersehbaren Eröffnung der neuen BILLA-Filiale in der Wiener Straße 16 in Himberg. Damit vermittelte REWE den Eindruck, die Auflage über die Schließung der in unmittelbarer Nähe befindlichen BILLA-Filiale in Himberg, Wiener Straße 7, wäre geeignet, einem Marktanteilszuwachs entgegenzuwirken.
Zudem erging die Geldbuße wegen der Verletzung von Berichtspflichten, zu denen sich REWE in von ihr abgegebenen Auflagen nach § 17 Abs 2 KartG verpflichtet hatte.
REWE International AG stellte das Vorbringen der BWB außer Streit und trat dem rechtlichen Vorbringen nicht entgegen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
(Quelle: BWB)
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