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Umfrage: Unternehmen fehlen oft Regeln für private Nutzung von IT-Geräten

Viele Arbeitnehmer haben regelmäßig mit dienstlichen Geräten zu tun – sei es ein Computer, ein Laptop oder ein Smartphone als Geschäftshandy. Die Ergebnisse einer Onlineumfrage zeigen, dass ein Großteil der Unternehmen den möglichen privaten Gebrauch dieser Geräte nicht bedenkt.
Von Redaktion
05. Februar 2015

Nur etwa ein Drittel der über den „Tüv Süd Datenschutzindikator“ (DSI) Befragten ist sich sicher, dass die private Nutzung von dienstlichen Kommunikationsmitteln geregelt und regelmäßig überprüft wird. Technische oder organisatorische Maßnahmen, um einen optimalen Schutz von gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewährleisten, haben nur 39 Prozent getroffen, wie folgende Auswertung zeigt:

Datenschutzindikator, © TÜV SÜD
Datenschutzindikator

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„Unternehmen die keine Regelung getroffen haben, haben einen akuten Handlungsbedarf“, erklärt Rainer Seidlitz, von der Tüv Süd Sec-IT GmbH, die den DSI zusammen mit der LMU München erstellte.

„Die private Nutzung von geschäftlichen Endgeräten birgt große Gefahren. Die Verwendung einiger Applikationen kann den Zugriff auf sensible Daten zur Folge haben, da dem Anbieter häufig sehr viele Rechte eingeräumt werden. Unternehmen sollten deshalb wirksame Compliance-Regeln festlegen und ihre Mitarbeiter entsprechend informieren“, so Seidlitz. Wer nachhaltige und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz festlege, setze eine wichtige gesetzliche Bestimmung um.

Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können unter www.datenschutzindikator.de einen Selbsttest vornehmen.

(Quelle: TÜV SÜD)

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