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Tirol blockiert überraschend neues Bundesvergabegesetz

Mit einem neuen Bundesvergabegesetz soll das Bestbieterprinzip gegenüber dem Billigstbieterprinzip gestärkt und damit auch Preisdrückerei – vor allem am Bau – bekämpft werden. Weil Tirol Veto einlegte, konnte die Novelle aber nicht wie geplant beschlossen werden.
Von Redaktion
10. November 2015

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die Beratungen über eine Novelle zum Bundesvergabegesetz am Montag überraschend vertagt. Grund dafür sind Einwände des Bundeslandes Tirol. wie ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl den Ausschussmitgliedern berichtete.

Da sämtliche Bundesländer dem Gesetz zustimmen müssen, damit es in Kraft treten kann, sollen nun in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weitere Gespräche geführt werden. Sowohl die Koalitionsparteien als auch die Grünen und die FPÖ hoffen, dass so rasch wie möglich eine Einigung zustande kommt.

Erhält das Gesetz beim nächsten Ausschusstermin am 3. Dezember grünes Licht, könnte das vorgesehene Inkrafttretensdatum, der 1. März 2016, laut SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch noch eingehalten werden.

Laut Gerstl moniert Tirol, dass der Gesetzentwurf ohne Einbindung der Bundesländer erarbeitet wurde, was jedoch sowohl Muchitsch als auch Kanzleramtsminister Josef Ostermayer in Abrede stellten. Die Länder seien sehr wohl involviert gewesen, es habe Konsens über den Entwurf gegeben, sagte Muchitsch. Er fürchtet negative Auswirkungen auf den angestrebten Konjunkturaufschwung und den Arbeitsmarkt, sollte sich der Beschluss über den 3. Dezember hinaus verzögern. Jeder, der mit offenen Augen durch Österreich fahre, wisse, dass eine Gesetzesänderung notwendig sei, machte Muchitsch geltend.

Ziel der vorliegenden Gesetzesnovelle ist es, bei öffentlichen Auftragsvergaben das Bestbieterprinzip gegenüber dem Billigstbieterprinzip zu stärken. So soll die öffentliche Hand gezwungen werden, bei bestimmten Vergaben künftig einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen. Auch soziale Aspekte sollen in Hinkunft bei Auftragsvergaben berücksichtigt werden dürfen. Für öffentliche Auftraggeber könnte das zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf eingeräumt wird, die Regierung erwartet sich im Gegenzug aber nicht nur positive volkswirtschaftliche Effekte, sondern rechnet mittelfristig auch mit Einsparungen. Vor allem in der Baubranche gibt es Klagen über unseriöse Unternehmen, die durch undurchsichtige Firmenkonstruktionen, die Weitervergabe von Aufträgen an Dutzende Subunternehmen und durch Lohndumping die Preise gedrückt haben.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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