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Starke Authentifizierung im E-Commerce: FMA verlängert Frist

Die Finanzmarktaufsicht FMA verlängert die Frist, ab wann die starke Kundenauthentifizierung auch bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Geschäft anzuwenden ist, bis 31.12.2020.
Von Redaktion
23. Oktober 2019

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verlängert die Frist zur Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung („2-Faktor-Authentifizierung“) für Kartenzahlungen bei E-Commerce-Geschäften bis 31. Dezember 2020. Dies ist das Ergebnis einer Einigung, die im Rahmen der Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) erzielt wurde.

Zahlungsdienstleister, die von dieser Fristverlängerung Gebrauch machen wollen, haben aber dazu der FMA entsprechende Umsetzungspläne, wie sie die starke Kundenauthentifizierung bis spätestens Ende 2020 sicherstellen werden, zu übermitteln und die FMA laufend über den Fortschritt des Implementierungsprozesses zu informieren.

Alle anderen Geschäfte außer E-Commerce, in denen die starke Kundenauthentifizierung gemäß Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) anzuwenden ist – wie zum Beispiel beim Online-Zugriff auf ein Zahlungskonto, bei elektronischen Überweisungen, oder bei „Point of Sale“-Zahlungen – sind von der Fristverlängerung nicht betroffen. Bei derartigen Geschäften und Zahlungen muss die starke Kundenauthentifizierung bereits ab dem 14. September 2019 europaweit angewendet werden.

Starke Kundenauthentifizierung

Die starke Kundenauthentifizierung soll dazu beitragen, Betrugsfälle im Zahlungsverkehr möglichst zu verhindern. Sie bedeutet, dass die Identität einer zahlenden Person mindestens anhand zweier Faktoren von insgesamt drei zu überprüfen ist. Diese Faktoren sind:

  • Wissen – etwas, das nur die zahlende Person weiß, wie zum Beispiel ein Passwort

  • Besitz – etwas, das nur die zahlende Person hat, wie zum Beispiel eine Karte, die mittels Kartenlesegerät eingelesen wird, oder ein Handy, auf dem ein TAN-Code empfangen wird

  • Inhärenz – etwas, das nur die zahlende Person ist, wie zum Beispiel ein Fingerabdruck oder Gesichtsscan.

(Quelle: FMA)

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