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AIFM: FMA kooperiert mit Behörden in Nicht-EU-Staaten

Die FMA beaufsichtigt Alternative Investmentfonds Manager. Nun kooperiert die Behörde mit Drittstaaten außerhalb der EU. Damit soll es österreichischen AIFM u.a. eine grenzüberschreitende Tätigkeit ermöglicht werden.
Von Redaktion
30. August 2013

Der Gesetzgeber hat der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gemäß dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), das am 30. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, die Aufsicht über „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM) übertragen. (s. News-Meldung vom 31. Juli 2013)

Um diesem gesetzlichen Auftrag effizient und effektiv nachkommen zu können, schließt die FMA mit den Schwesterbehörden in allen wesentlichen Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union Abkommen zur Zusammenarbeit und für den Informationsaustausch, sogenannte „Memoranda of Understanding“ oder kurz MoU.

Diese Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch sollen einerseits eine umfassende Beaufsichtigung von AIFM gewährleisten, andererseits sollen sie die Grundlage dafür bilden, dass österreichische AIFM grenzüberschreitend über das Unionsgebiet hinaus tätig werden können.

Die MoUs ermöglichen insbesondere die Übertragung des Portfoliomanagements oder des Risikomanagements auf ein Unternehmen in einem Drittstaat, Bestellungen von Verwahrstellen im Drittstaat für ausländische „Alternative Investmentfonds“, welche von österreichischen AIFM verwaltet werden.

Darüber hinaus können auch österreichische AIFM „Alternative Investmentfonds“ in Drittstaaten verwalten und vertreiben.

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Zehn MoUs wurden bereits unterzeichnet und sind damit anwendbar. Fünf weitere stehen kurz vor dem Abschluss. Die aktualisierte Liste dieser MoUs finden Sie auf der Website der FMA.

(Quelle: FMA)

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