Leerverkäufe an Wiener Börse: FMA verlängert und ändert Verbot
17. April 2020
Während bisher Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne Transaktion verboten waren, stellt die geänderte Verordnung nun durchgängig auf Nettoleerverkaufspositionen ab. Das Verbot bezieht sich nunmehr darauf, neue Nettoleerverkaufspositionen einzugehen oder bestehende Nettoleerverkaufspositionen zu erhöhen. Betroffen sind davon nach wie vor alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen.
Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet. Die Verlängerung und geänderte Verordnung ist am 16. April 2020 in Kraft getreten und ist bis 18. Mai 2020 befristet.
Das Vorgehen ist mit der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) akkordiert und erfolgt harmonisiert.
Das befristete Leerverkaufsverbot in Aktien, die an der Wiener Börse notieren, sei wegen der Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus unumgänglich, so der Vorstand der FMA in einer Aussendung.
Weblink
(Quelle: FMA)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...