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Sichere Produkte: EU-Parlament für stärkere Kontrollen

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am für Regeln für eine bessere Kontrolle und Sicherheit von Waren gestimmt, die in der EU verkauft werden.
Von Redaktion
07. September 2018

Das „Warenpaket“ mit neuen Regeln für sichere Produkte umfasst zwei Gesetzesentwürfe: eine Verordnung zur Einhaltung und Durchsetzung gemeinsamer Standards und eine Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

Gemeinsam zielen sie darauf ab, die Kontrollen der nationalen Behörden und Zollbeamten zu stärken und den EU-Binnenmarkt fairer und hindernisfreier zu machen. Die Abgeordneten wollen damit verhindern, dass unsichere Produkte in der EU verkauft werden und unseriöse Anbieter einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Die Reform ist nötig, da laut EU trotz der 2008 verabschiedeten Regelungen weiterhin unsichere Produkte auf dem EU-Markt im Umlauf sind. Inspektionen der Marktüberwachungsbehörden haben ergeben, dass 32 Prozent der geprüften Spielzeuge, 58 Prozent der elektronischen Geräte, 47 Prozent der Bauprodukte und 40 Prozent der persönlichen Schutzausrüstung nicht den Sicherheits- und Informationsanforderungen entsprechen, die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind (z. B. Kennzeichnung oder Anbringung von Warnhinweisen).

Bessere Zusammenarbeit der Behörden

In den EU-Mitgliedstaaten gibt es über 500 verschiedene Behörden, die für die Marktüberwachung zuständig sind. Die vorgeschlagene Verordnung über die Einhaltung und Durchsetzung gemeinsamer Standards sieht eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung dieser Behörden vor. Grundlage dafür soll ein besserer Informationsaustausch über fehlerhafte Produkte und laufende Untersuchungen sein. In der EU-Kommission wird ein Netzwerk für Produktkonformität geschaffen, das die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und vernetzen soll.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz fordert außerdem eine gemeinsame Methodik zur Risikobewertung und einheitliche Kontrollen bestimmter Produktkategorien. Von der Kommission geplante Partnerschaftsvereinbarungen wurden vom Ausschuss gestrichen, um Interessenkonflikte zwischen Behörden und Wirtschaftsakteuren zu vermeiden.

Online-Handel soll stärker kontrolliert werden

Das Wachstum des Onlinehandels und das Aufkommen neuer Technologien bringen zusätzliche Herausforderungen. Nach den neuen Vorschriften müssen die EU-Mitgliedstaaten für eine angemessene Marktüberwachung der online verkauften Produkte sorgen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu schützen. Die EU-Staaten sollen demnach sicherstellen, dass es genügend „Online-Inspektoren“ gibt, um diese Aktivitäten durchzuführen.
Referenzperson für Nicht-EU-Unternehmen erforderlich

Alle Unternehmen, die Produkte im EU-Binnenmarkt verkaufen, einschließlich derer aus Nicht-EU-Staaten, müssen einen Ansprechpartner in der EU benennen. Diese Person muss bei Fragen zur Einhaltung der Vorschriften direkt kontaktiert werden können und Verstöße beheben.

Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung

Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verlangt, dass eine Ware, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wird, nicht in einem anderen Mitgliedstaat verboten werden darf. Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zielt darauf ab, Handelshemmnisse im Binnenmarkt abzubauen, die Verfahren für Unternehmen und nationale Behörden zu vereinfachen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und Problemlösungen zu verbessern.

Nächste Schritte

Die Abstimmung im Ausschuss gibt den Berichterstattern das Mandat, Gespräche mit dem Rat der EU aufzunehmen, um eine Einigung über die endgültigen Gesetze zu erzielen. Das Mandat zu den Compliance- und Durchsetzungsregeln wurde mit 24 zu 10 Stimmen angenommen, das Mandat zur gegenseitigen Anerkennung mit 28 zu 5 Stimmen.

(Quelle: EU-Parlament)

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