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Rechtswidrige EU-Beihilfen: Strengere Krontrollen

Die Europäische Kommission hat ihre Verfahren gegen Mitgliedstaaten, die Unternehmen unrechtmäßig Beihilfen gewähren, nach eigenen Angaben beschleunigt. 530 Millionen Euro wurden 2010 erfolgreich zurückgefordert.
Von Redaktion
23. Februar 2011

Die Mitgliedstaaten verfügen im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften über zahlreiche Möglichkeiten, die Wirtschaft zu unterstützen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Widersprechen gewährte Beihilfen den EU-Vorschriften, so müssen die Gelder umgehend vom Staat zurückgefordert werden. Kommt ein Mitgliedstaat dieser Verpflichtung nicht rasch nach, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Künftig will Brüssel Rückforderungen noch strenger überwachen und notwendige Vertragsverletzungsverfahren schneller als bisher einleiten.

530 Millionen

Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass schon jetzt große Summen von Unternehmen retourniert werden müssen. 2010 haben die Mitgliedstaaten insgesamt 530 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen zurückgefordert, die sie Unternehmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt haben und die später als nicht mit den Beihilfevorschriften vereinbar eingestuft wurden. Damit beläuft sich der in den vergangenen zehn Jahren zurückgeforderte Beihilfebetrag auf insgesamt 10,9 Mrd. EUR.
Außerdem werden die Beihilfen schneller zurückgefordert: So wurden 2010 insgesamt 57 Prozent der rechtswidrig gewährten Beihilfen bereits nach weniger als zwei Jahren entweder zurückgefordert oder es wurde beim Europäischen Gerichtshof eine entsprechende Klage erhoben. 2009 lag der Anteil noch bei 48,3 Prozent, 2007 bei nur 26,9 Prozent. Fortschritte sind allerdings überwiegend bei neuen Fällen zu verzeichnen, während es bei älteren Beihilfesachen einen Rückstand gibt.

Rügen

Im vergangenen Jahr ersuchte die Kommission den Gerichtshof, gegen Italien und Spanien Strafen wegen vernachlässigter Rückforderungsverpflichtungen zu verhängen. Frankreich erhielt ein Mahnschreiben, da es Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfen in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung gewährt hat.

Statistiken zu rechtswidrigen Beihilfen sowie weitere Informationen zum Rückforderungsverfahren und beim Gerichtshof anhängigen Fällen finden Sie auf folgender Website:

http://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/recovery.html

(Pressemeldung, red)

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