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Neue Regeln: Autovermieter kommen Kunden entgegen

Nach zahlreichen Beschwerden von Kunden und dem Druck von Verbraucherschützern gestalten die größten Autovermieter Europas ihre Geschäftspraktiken künftig verbraucherfreundlicher.
Von Redaktion
20. Januar 2017

Im letzten Jahr haben rund 2.000 Verbraucher in Europa den Europäischen Verbraucherzentren Probleme mit Autovermietern gemeldet. Viele Kunden haben erst am Schalter der Autovermietung erfahren, dass Sie mehr bezahlen müssen, als den bei der Online-Buchung angekündigten Betrag.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich mit den fünf führenden Autovermietungsfirmen auf eine Lösung dieser Probleme geeinigt. Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt haben ihre Geschäftspraktiken so geändert, dass sie den EU-Verbraucherschutzvorschriften entsprechen. Der EU-Branchenverband Leaseurope, der zur Umsetzung der Maßnahme aufseiten der Branche beigetragen hat, arbeitet zudem an der Weiterentwicklung seiner Leitlinien für den gesamten Mietwagensektor.

Die Mietwagenanbieter haben sich auf die folgenden Bedingungen geeinigt:

  • Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.

  • Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).

  • Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.

  • Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

Bei Schäden:

  • Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.

  • Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden den Autovermietungsmarkt weiterhin genau beobachten. Die Kommission wird sich insbesondere auf die Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsakteure wie Vermittler und sonstiger Autovermietungsfirmen konzentrieren. Alle Akteure sollten bei den Leistungen und den Kosten dasselbe Maß an Transparenz bieten. 

(Quelle: EU-Kommission)

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