Nationalrat beschließt Abkommen zu Geldwäsche und Strafvollzug
02. Juni 2020
Raschere Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Durch ein Zustellübereinkommen sollen künftig die Übermittlungswege vereinfacht und beschleunigt werden, wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Schriftstück in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens zugestellt werden muss. Schriftstücke können dadurch hauptsächlich über eine „Zentrale Behörde“ weitergeleitet werden, die die Zustellung bewirkt oder veranlasst. Die Regierung erwartet sich davon Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Zustellungen im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten und in der Folge insbesondere eine Beschleunigung von Gerichtsverfahren sowie eine Aufwandsersparnis.
Überstellung verurteilter Personen in den Heimatstaat wird erleichtert
Durch die einstimmig erfolgte Ratifikation des entsprechenden Änderungsprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen werden die Möglichkeiten der Überstellung in den Heimatstaat zum weiteren Strafvollzug unabhängig von der Zustimmung des Betroffenen ausgedehnt. Neu ist nun auch eine Frist von grundsätzlich 90 Tagen für Entscheidungen über Ersuchen des Vollstreckungsstaates um Zustimmung zur Verfolgung der verurteilten Person auch wegen einer anderen Straftat als derjenigen, die der zu vollstreckenden Strafe zugrunde liegt.
Europaratsübereinkommen deckt erstmals Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab
Mit einhelliger Unterstützung hat der Nationalrat überdies das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus genehmigt. Laut den Erläuterungen zum Übereinkommen handelt es sich dabei um den ersten internationalen Vertrag, der sowohl die Prävention als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung abdeckt. Neben Einziehungsmaßnahmen und Geldwäschetatbeständen regelt er u.a. auch Mindeststandards für das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung bestimmter Vermögenswerte sowie Ermittlungsbefugnisse hinsichtlich Konten und Bankgeschäften.
(Quelle: Parlamentskorrespondenz)
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