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Leitfaden „Zusagen in der Fusionskontrolle“ publiziert

Das Bundeskartellamt hat einen Leitfaden über die Anforderungen und die Umsetzung von Zusagen bzw. Auflagen für Zusammenschlüsse von Unternehmen veröffentlicht.
Von Redaktion
06. Juni 2017

Das Bundeskartellamt prüft jährlich circa 1.000 bis 1.200 Zusammenschlüsse. Davon werfen nach Angabe der Behörde nur wenige Fusionen wettbewerbliche Probleme auf. Insbesondere auf konzentrierten Märkten könnten weitere Zusammenschlüsse jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Marktstruktur und das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen haben und so wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. Solche Zusammenschlussvorhaben muss das Bundeskartellamt an sich verbieten, es sei denn, die aufgeworfenen wettbewerblichen Probleme können durch geeignete Maßnahmen der fusionswilligen Unternehmen beseitigt werden.

Der am 30. Mai 2017 publizierte Leitfaden (Download am Ende des Artikels) stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt die Zusagen-Angebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage sollen Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu beseitigen und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen.

Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen. Er setzt sich hierbei auch intensiv mit den Aufgaben von Treuhändern auseinander, die bei der Umsetzung von Zusagen häufig eine wichtige Rolle spielen.

Der Veröffentlichung des Leitfadens ging eine öffentliche Konsultation voraus. In diesem Rahmen hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden laut der Behörde aufgenommen und der Entwurf habe in mehreren Punkten noch verbessert werden können.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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