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Kartellverstoß: 650.000 Euro Geldbuße für Vöslauer

Das Kartellgericht hat gegen die Vöslauer Mineralwasser AG eine Geldbuße wegen Preisabsprachen mit dem Lebensmittelhandel verhängt.
Von Redaktion
06. April 2015

Das Kartellgericht hat am 3. März 2015 eine Geldbuße in der Höhe von 653.775 Euro gegen die Vöslauer Mineralwasser AG wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2012.

Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen Vöslauer und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hatte.

Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.

(Quelle: BWB)

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