Kartellrecht: Geldbußentscheidung gegen Nikon
30. Oktober 2015
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise betreffend digitale Spiegelreflexkameras für Anfänger und digitale Kompaktkameras, die im Zeitraum 2009 bis 2013 andauerten.
Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen stimmte die Nikon GmbH, Zweigniederlassung Wien, Wiederverkaufspreise mit Vertriebshändlern ab.
Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.
Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.
(Quelle: BWB)
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