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Kapitalmarktprospekte: FMA-Bericht zum 2. Quartal 2019

Die FMA billigte im abgelaufenen Quartal dieses Jahres 24 Prospekte und 32 Nachträge. Wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz wurden drei Verwaltungsstrafen verhängt.
Von Redaktion
11. September 2019

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im 2. Quartal 2019 24 Prospekte gebilligt, um 4 mehr als im 2. Quartal 2018. Die Zahl der zu billigenden Nachträge hingegen verringerte sich in diesem Vergleichszeitraum von 43 auf 32. Die Zahl der zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen ging von 1.880 (Q2-2018) auf 1.175 zurück. Dies geht aus dem gestern von der FMA veröffentlichten Bericht zum 2.Quartal 2019 der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurden der FMA im 2. Quartal des heurigen Jahres 168 Prospekte zum Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Österreich notifiziert; im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren dies 120 Prospekte, ein Anstieg um 40 Prozent. Die Zahl der notifizierten Nachträge erhöhte sich geringfügig um 5 auf 265 im 2. Quartal 2019.

Die FMA wiederum hatte im Berichtszeitraum 15 Prospekte und 20 Nachträge an Schwesterbehörden im EWR zu notifizieren; im 2.Quartal 2018 waren es 11 Prospekte und 16 Nachträge.

Überdies hat die FMA im Berichtszeitraum drei Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) verhängt und der Staatsanwaltschaft drei Sachverhaltsdarstellungen wegen begründetem Verdacht auf Verstöße gegen strafrechtliche Normen übermittelt.

(Quelle: FMA)

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