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Geldwäsche: Künftig auch Kryptowährungen reglementiert

Auf EU-Ebene hat man sich geeinigt, künftig auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zur Prävention der Geldwäsche einzubeziehen. Die FMA begrüßt diesen Schritt.
Von Redaktion
21. Dezember 2017

Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:

  • Tauschbörsen für Virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch Virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher Virtueller Währungen untereinander ist hiervon jedoch nicht erfasst.

  • „Wallet Provider“, also die Anbieter elektronischer Geldbörsen, die die jeweiligen kryptographischen „Schlüssel“ der Inhaber von Virtuellen Währungen („private keys“) verwalten, fallen auf jeden Fall unter die Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie.

  • Darüber hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.

„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Online-Dienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß den üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“

Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen.

(Quelle: FMA)

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