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Gegründet: Bundesverband Deutscher Compliance Officer

Auf einem Treffen des „Frankfurter Compliance-Kreises“ entstand die Idee, einen Verband zur Vertretung der Compliance-Verantwortlichen in Deutschland zu gründen. Mitte November fand in Frankfurt die offizielle Gründungsveranstaltung für den Bundesverband Deutscher Compliance Officer („BDCO“) statt. Den Vorsitz des Vorstandes des BDCO hat Dr. Werner Grebe, Chief Compliance Officer der Deutschen Bahn, übernommen.
Von Redaktion
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 43

Die Tätigkeit des BDCO ist nach dem Willen seiner Initiatoren nicht auf einzelne Branchen beschränkt. Sie soll einen umfassenden und branchenübergreifenden Austausch der Erfahrungen zwischen den unterschiedlichen Industrie- und Dienstleistungszweigen ermöglichen, um so gemeinsame Lösungsansätze und entsprechende Standards zu entwickeln.

Die Ziele des BDCO

Der BDCO will Informationen zu Compliance-Themen zwischen Unternehmen, Mitgliedern, relevanten Behörden, Politik und anderen Verbänden transportieren. Hierzu sollen im Verband gemeinsame Compliance-Standards erarbeitet und abgestimmt werden. Der Verband will die Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Schaffung wirksamer Compliance-Strukturen fördern. Er soll explizit keine Alternative zu bestehenden Branchenverbänden darstellen, sondern bei Compliance-Themen eng mit diesen zusammenarbeiten.

Weitere Ziele des BDCO sind die nähere Bestimmung und Professionalisierung des Berufsbilds, aber auch die Vertretung der Interessen von Compliance Officern. Er wird zudem Stellungnahmen zu Rechtssetzungsinitiativen und anderen Compliance-relevanten Vorhaben abgeben. Der Verband will Handlungsempfehlungen für den Umgang mit regulatorischen Anforderungen in vielen Branchen abgeben und praxisgerechte Lösungen für Zielkonflikte zwischen Compliance-Anforderungen und anderen rechtlichen Vorgaben aufzeigen.

Vorsitzender des Vorstands wird Dr. Werner Grebe. Er ist Chief Compliance Officer der Deutschen Bahn. Auch die weiteren Mitglieder des Vorstands des BDCO verfügen über umfassende Compliance-Erfahrungen.

Neben mit Compliance-Themen beruflich befassten Personen können auch solche Unternehmen dem BDCO beitreten, die Compliance fördern oder sich über dieses Thema umfassend und zeitnah informieren wollen.

Quelle: Hogan Lovells

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