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Facebook: Mehr Transparenz in Nutzungsbedingungen

Auf Druck der Europäischen Kommission und von Verbraucherschutzbehörden hat Facebook seine Nutzungsbedingungen geändert. Die Plattform muss nun offenlegen, wie sie Verbraucherdaten monetarisiert.
Von Redaktion
11. April 2019

Facebook legt in seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen dar, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer für die Erstellung von Profilen und gezielter Werbung heranzieht und sich so finanziert.

In den neuen Nutzungsbedingungen wird im Einzelnen beschrieben, welche von Facebook an Dritte verkaufte Dienstleistungen auf der Nutzung der Daten von Verbrauchern basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und mit welcher Begründung Konten deaktiviert werden dürfen.

Dies ist das Ergebnis von Aufforderung von EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden an Facebook, sein Geschäftsmodell in verständlicher und einfacher Sprache offenzulegen. Außerdem verlangten die Behörden von der Plattform, die übrigen Nutzungsbedingungen ihrer Dienste mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.

Facebook wird daher in seine Nutzungsbedingungen neue Passagen aufnehmen, in denen das Unternehmen erklärt, Nutzern seine Dienste nicht in Rechnung zu stellen. Im Gegenzug stimmen die Nutzer zu, ihre Daten zu teilen und kommerzielle Werbung zu erhalten. In den Nutzungsbedingungen von Facebook wird nun ausdrücklich erklärt, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens auf dem Verkauf gezielter Werbeleistungen an Händler beruht, die anhand von Daten aus Nutzerprofilen erstellt wurden.

Ferner hat Facebook nach den Durchsetzungsmaßnahmen auch Folgendes geändert:

  • seine Strategie im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung – Facebook erkennt nun seine Verantwortung im Falle eines fahrlässigen Verstoßes an, beispielsweise wenn Daten von Dritten missbraucht wurden;

  • seine Befugnis, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern, durch Beschränkung auf die Fälle, in denen die Änderungen angebracht sind und auch den Interessen des Verbrauchers Rechnung tragen;

  • die Vorschriften über die vorübergehende Speicherung von Inhalten, die von den Verbrauchern gelöscht wurden. Solche Inhalte können nur in bestimmten Fällen gespeichert werden, z. B. um einem Durchsetzungsersuchen einer Behörde nachzukommen, und – falls dies aus technischen Gründen notwendig ist – höchstens für 90 Tage;

  • die Sprache, in der klargestellt wird, dass Nutzer Rechtsmittel einlegen können, wenn deren Inhalte entfernt wurden.

Nächste Schritte

Facebook wird seine Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 vollständig umgesetzt haben. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz werden die Umsetzung genau überwachen.

Kommt Facebook seinen Verpflichtungen nicht nach, könnten die nationalen Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und beispielsweise Sanktionen verhängen.

(Quelle: EU-Kommission)

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