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FMA warnt vor Immobilienanleihen

Eine Marktanalyse der FMA zeigt, dass Investitionen in Immobilienanleihen nicht mit Investitionen in Immobilien verwechselt werden dürfen. Die Aufsicht warnt Kleinanleger deshalb davor, die Risiken von Immobilienanleihen zu übersehen.
Von Redaktion
22. August 2018

Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sehen viele Kleinanleger in Immobilien eine attraktive Anlagealternative, etwa zu Sparbüchern und anderen Kapitalmarktprodukten. Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat daher den Markt für sogenannte Immobilienanleihen unter die Lupe genommen hat. Wie die FMA Marktanalyse zeigt, können viele dieser Anleihen auch von Kleinanlegern gezeichnet werden.

„Immobilien“ suggeriert Sicherheit

Für viele Anleger suggerieren Immobilienanleihen dabei eine besondere Sicherheit, die aber nicht immer gegeben sei. Die FMA rät Anlegern daher, sich gerade bei solchen Investitionen angemessen über die möglichen Risiken zu informieren.

Der Begriff der Immobilie gelte oft als ein Synonym für Beständigkeit und Sicherheit, so die FMA. Eine Investition in Immobilienanleihen dürfe aber nicht mit einer Investition in Immobilien verwechselt werden. Anleger müssten sich im Klaren sein, dass sie mit einer Immobilienanleihe am Risiko eines Unternehmens beteiligt sind, nicht an dem einer Immobilie.

Laut der FMA Marktanalyse waren zum Analysezeitpunkt im April 2018 am österreichischen Kapitalmarkt 189 sogenannte Immobilienanleihen von 82 Emittenten mit einem gesamten geplanten Emissionsvolumen von 6.496,5 Mio. Euro ausständig.

Begriff „Immobilienanleihe“ ohne rechtliche Bedeutung

Der Begriff „Immobilienanleihe“ wird üblicherweise für Anleihen verwendet, die von Unternehmen emittiert werden, welche in den Bau, Erwerb, die Entwicklung oder die Verwaltung von Immobilien investieren. Der Begriff garantiere keinesfalls, dass eine Anleihe unmittelbar durch den Wert von Immobilien oder sonstiger Garantien besichert ist, warnt die FMA. Im Gegenteil: Der Großteil der für Kleinanleger zugänglichen Anleihen sei unbesichert. Gerät der Emittent der Anlage in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann dies somit auch bei sogenannten Immobilienanleihen zu Verlust oder Ausfall der Investition führen. Als besonders risikoreich hätten sich in der Vergangenheit Anleihen mit sehr hohen Renditen trotz kurzer Laufzeiten erwiesen. Hier bestünde oft ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall.

Ab 2 Mio. Emissionsvolumen ist Wertpapierprospekt vorzulegen

Für Anleihen, die auch für Kleinanleger bestimmt sind, müssen Emittenten ab einem Emissionsvolumen von zwei Mio. Euro einen Wertpapierprospekt vorlegen, der alle Informationen zu den Risiken der Anleihe enthalten muss. Die FMA prüft Wertpapierprospekte auf ihre Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Emittenten sogenannter Immobilienanleihen unterliegen in der Regel keiner Solvenzaufsicht durch die FMA.

(Quelle: FMA)

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Redaktion

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