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FMA veröffentlicht zwei Rundschreiben zur betrieblichen Altersversorgung

In einem Rundschreiben geht es um die Wechselmöglichkeiten innerhalb des kollektiven Systems, im anderen um sogenannte „parallele Pensionslösungen“.
Von Redaktion
25. April 2013

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute zwei Rundschreiben zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht: das „Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen“ sowie das „Rundschreiben zur Verwaltung von Pensionskassenzusagen in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften gemäß § 12 Abs. 6 PKG“. Das erste Rundschreiben betrifft sowohl Pensionskassen (PK) als auch die von Versicherungsunternehmen angebotene Betriebliche Kollektivversicherung (bkV), das zweite betrifft nur PK. Die Rundschreiben erläutern offene Fragen, die sich aus der jüngsten Reform des Systems der betrieblichen Altersversorgung ergeben haben.

Von sogenannten „parallelen Pensionslösungen“ spricht man, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Verträge mit mehr als einer Pensionskasse und/oder betrieblichen Kollektivversicherung abschließt. Das diesbezügliche Rundschreiben stellt klar, welche Möglichkeiten der Änderung oder Beendigung einer bestehenden Pensionskassenzusage bei Einrichtung einer (zusätzlichen) bkV-Zusage bestehen (und umgekehrt), und welche individuellen und kollektiven Wechselmöglichkeiten zulässig sind.

§12 Abs. 6 Pensionskassengesetz (PKG) regelt, dass zur Verwaltung des Vermögens der Anwartschaftsberechtigten (AWB) einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) auch eine oder mehrere Sub-Veranlagungsgemeinschaften (Sub-VG) eingerichtet werden können. Wird davon Gebrauch gemacht, müssen den Anwartschaftsberechtigten aber individuelle Wechselmöglichkeiten zwischen den Sub-VGen und/oder in eine andere VRG eingeräumt werden. Das diesbezügliche Rundschreiben stellt klar, wie eine Sub-VG zu bilden ist, und welche Möglichkeiten und Grenzen es für AWB beim Wechsel zwischen VRG und/oder Sub-VGen gibt.

(Quelle: FMA)

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