EuGH urteilt über Online-Zugang zu Wertpapier-Prospekten
19. Mai 2014
Zu einem österreichischem Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH klargestellt, dass das Erfordernis der leichten Zugänglichkeit eines Prospekts bei Aufrufen der Webseite, auf der er veröffentlicht wird, nicht erfüllt ist, wenn
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auf der Website eine mit einer Haftungsausschlussklausel und der Pflicht zur Bekanntgabe einer E Mail-Adresse verbundene Registrierungspflicht besteht,
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dieser elektronische Zugang kostenpflichtig ist oder
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die kostenlose Abrufbarkeit von Prospektteilen auf zwei Dokumente pro Monat begrenzt ist.
Weiters vertritt der EuGH die Auffassung, dass der Basisprospekt dem Publikum sowohl am Sitz des Emittenten als auch bei den Finanzintermediären zur Verfügung gestellt werden muss.
Zudem hat sich der EuGH mit Nachträgen zu einem Prospekt befasst.
Weblink
Volltext des Urteils (EuGH 15. 5. 2014, C-359/12, Timmel)
Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion
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