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EuGH: Westbahn hat Anrecht auf Echtzeitdaten von ÖBB-Zügen

Die ÖBB-Infrastruktur als Betreiberin der Eisenbahninfrastruktur in Österreich muss der Westbahn Echtzeitinformationen auch über ÖBB-Züge zukommen lassen. Dies hat der EuGH entschieden: Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen diese Züge betreibt.
Von Redaktion
22. November 2012

Der Europäische Gerichtshof hat heute auf eine Anfrage der österreichischen Schienen-Control Kommission geantwortet, die in einem Konflikt zwischen Westbahn und ÖBB-Infrastruktur zu entscheiden hat. Letztere verfügt über Echtzeitdaten aller Züge, die im Bahnnetz unterwegs sind.

Die Westbahn verlangte Zugang zu diesen Daten, um ihre Kunden auch über Verspätungen oder Zugsausfälle bei den ÖBB zeitnah informieren zu können. ÖBB-Infrastruktur verweigerte die Herausgabe der Informationen.

Die Schienen-Control Kommission fragte nun in Straßburg an, ob

a)   Bahnunternehmen Reisende auch über Verspätungen oder Ausfällen von Anschlusszügen, insbesondere solchen anderer Betreiber informieren müssen und
b)   Infrastrukturbetreiber Bahnunternehmen auch Echtzeitdaten von den Zügen anderer Bahnunternehmen übermitteln müssen.

In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass Informationen über Verspätungen oder Ausfälle von Zugverbindungen, die erst nach Antritt der Reise bekannt werden, eine wichtige Information für Bahnkunden darstellen. Eisenbahnunternehmen sind somit verpflichtet, Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen zu geben. Diese Pflicht bezieht sich auf alle wichtigen Anschlussverbindungen, sowohl die des betreffenden Eisenbahnunternehmens als auch die der anderen Unternehmen.

Daher müssen sich die Eisenbahnunternehmen vom Infrastrukturbetreiber Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen anderer Eisenbahnunternehmen verschaffen.

Der Europäische Gerichtshof hat somit entschieden: Der Eisenbahninfrastrukturbetreiber ist verpflichtet, den Eisenbahnunternehmen in diskriminierungsfreier Weise Echtzeitdaten der von anderen Unternehmen betriebenen Züge zur Verfügung zu stellen, sofern es sich bei diesen Zügen um die wichtigsten Anschlussverbindungen handelt.

(Quelle: OGH)

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