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EU erleichtert Austausch nicht personenbezogener Daten

Die Europäische Kommission hat Ende Mai einen neuen Leitfaden zum Zusammenwirken des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten und der EU-Datenschutzvorschriften veröffentlicht, der vor allem KMUs zugutekommen soll.
Von Redaktion
03. Juni 2019

Als Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gestattet es die neue Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten, die nun in den Mitgliedstaaten Gültigkeit erlangt, Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Beschränkungen zu speichern und zu verarbeiten.

Mit den neuen Leitlinien (vgl. Infobox am Ende des Artikels) sollen die Anwender – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – die Wechselwirkung zwischen diesen neuen Regeln und der Datenschutz-Grundverordnung besser verstehen. Dies gilt insbesondere, wenn Datensätze sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen.

Erleichterungen für KMU

Zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung‚ die seit einem Jahr gilt‚ bietet die neue Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten (vgl. Infobox unten) ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für die Datenverarbeitung. Mit der neuen Verordnung wird verhindert, dass die EU-Länder Rechtsvorschriften einführen, in denen vorgeschrieben wird, Daten ausschließlich im Inland zu speichern. Mit den neuen Vorschriften sollen Rechtssicherheit und Vertrauen der Unternehmen gestärkt werden. Ferner ist es für KMU und Start-ups einfacher, neue innovative Dienstleistungen zu entwickeln, die besten Angebote von Datenverarbeitungsdiensten im Binnenmarkt zu nutzen und grenzüberschreitend tätig zu werden.

Praktische Beispiele zur Anwendung der Vorschriften

Die heute veröffentlichten Leitlinien enthalten praktische Beispiele zur Anwendung der Vorschriften, wenn ein Unternehmen Datensätze verarbeitet, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen. Ferner werden die Konzepte für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten, auch gemischter Datensätze, erläutert; sie enthalten eine Liste der Grundsätze des freien Datenverkehrs und der Regelungen, die Datenlokalisierungsauflagen verhindern sollen, sowohl im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung als auch der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten; und schließlich decken sie den Begriff der Datenübertragbarkeit im Rahmen der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ab. Die Leitlinien enthalten auch die in den beiden Verordnungen festgelegten Anforderungen an die Selbstregulierung.

(Quelle: EU-Kommission)

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