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EU arbeitet an neuen Spielregeln für öffentliche Auftragsvergaben

Die öffentlichen Verwaltungen in Europa sollen mehr Entscheidungsspielraum bei der Investition von Steuergeldern in öffentliche Infrastruktur, Güter und Dienstleistungen bekommen. Behörden sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, das günstigste Angebot anzunehmen, sondern innovative Lösungen anstreben.
Von Redaktion
09. September 2013

Öffentliche Aufträge machen 19 Prozent des gesamten EU-BIP aus und sind somit ein bedeutender Hebel, um auch gesellschaftspolitische Ziele zu verfolgen. Vereinbarungen über drei Richtlinien (zu den Bereichen „klassische“ Beschaffung, öffentliche Dienste und Konzessionsverträge), die mit dem europäischen Rat im Juli getroffen wurden, sollen es Behörden künftig erlauben, bei Vergaben nicht nur den Preis, sondern auch ökologische und soziale Aspekte oder innovative Ideen zu berücksichtigen.

Am Donnerstag hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) den entsprechenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission mehrheitlich angenommen. Im Folgenden die wichtigsten der geplanten Neuerungen:

  • Strengere Regeln für „abnormal niedrige“ Gebote sowie Subunternehmer sollen die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Kollektivverträgen garantieren.

  • „Innovations-Partnerschaften“ sollen es Behörden erlauben, Angebote zu bestimmten Projekten einzuholen, ohne dabei die Art der Projektumsetzung vorzuschreiben. Behörden und Bieter können über die geeignetste Lösung verhandeln.

  • Die Abgabe von Geboten soll entbürokratisiert werden; einerseits durch ein in alle Sprachen übersetztes, standardisiertes Dokument für Bieter („European Single Procurement Document“), andererseits, indem die nationalen Behörden dazu verpflichtet werden, alle Detailinformationen zu Bietern aus ihren Datenbanken offenzulegen. Das System basiert auf Selbsterklärungen; nur der siegreiche Bieter muss Originaldokumente vorlegen.

  • Um den Zugang kleinerer und mittlerer Betriebe zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, erlauben die neuen Regeln die Stückelung von Aufträgen in mehrere, kleinere Lose.

  • Bei der Vergabe von Konzessionen für öffentliche Dienstleistungen an Privatfirmen ab dem Wert von fünf Millionen Euro ist eine stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte vorgesehen.

  • Ausgenommen vom Vorschlag bleibt die Wasserversorgung, deren spezielle Bedeutung die EU-Parlamentarier explizit betonen.

Die finale Abstimmung im EU-Parlament zu den drei Richlinienvorschlägen ist für November 2013 geplant.

Hintergrund

Die Richtlinienentwürfe zu klassischen Vergaben, zu öffentlichen Diensten (Wasser- und Energieversorgung, Post und öffentlicher Transport) sowie Konzessionen sind Teil eines im Dezember 2011 von der Kommission vorgelegten Gesetzespakets. Ein vierter Punkt über Neuregelungen im Bereich Zugang zu Drittmärkten (Third Market Access) wird derzeit im Ausschuss für internationalen Handel beraten.

(Quelle: EU-Parlament/ KP)

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