EU: Neue Vorschriften für Rebpflanzungen
13. April 2015
Die EU-Kommission hat Vorschriften für ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU zulässt. Wie im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2013 vereinbart, wird die neue Regelung ab 1. Jänner 2016 gelten und die bisherige vorübergehende Pflanzungsrechtsregelung ersetzen.
Nach einer externen Studie verliert die EU trotz verstärkter Ausfuhren in Drittländer seit 2008 und einer deutlichen Verbesserung der Handelsbilanz weiterhin Marktanteile auf den Weltmärkten. Außerdem dürfte Prognosen zufolge der weltweite Weinverbrauch bis 2025 ansteigen, während er gleichzeitig innerhalb der EU weiter zurückgeht. Aus diesem Grund wird der EU-Weinsektor in Zukunft verstärkt von Ausfuhren abhängen, so Brüssel.
Mit den jetzt veröffentlichten Texten werden Regeln festgelegt, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament einstimmig angenommen wurden. Darin wird festgelegt, wie die Mitgliedstaaten das System kostenloser, nicht übertragbarer Anpflanzungsgenehmigungen verwalten sollen.
Außerdem beschreiben sie den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen: Die Genehmigungen sind so ausgelegt, dass die Ausdehnung der Rebfläche eines Mitgliedstaats auf ein Prozent jährlich begrenzt wird. Die Mitgliedstaaten dürfen diesen Flächenzuwachs aber – in ausreichend begründeten Fällen – national oder regional einschränken.
In den neuen Vorschriften wird außerdem erläutert, wie der Übergang vom derzeitigen System auf die neue Regelung erfolgt und wie gültige Pflanzungsrechte in Genehmigungen umgewandelt werden können. Rechte aus der Reserve, die den Erzeugern nicht bis Ende 2015 erteilt werden, verfallen.
(Quelle: EU-Kommission)
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