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Corona: Gemeinsame Erklärung des European Competition Network

Das „European Competition Network (ECN)“ hat eine gemeinsame Erklärung aller europäischen Wettbewerbsbehörden für die einheitliche Anwendung des Wettbewerbsrechts während der Corona-Krise veröffentlicht.
Von Redaktion
24. März 2020

Im ECN arbeiten die nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten eng mit der Europäischen Kommission zusammen.

Unternehmen stehen derzeit vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen aufgrund des Ausbruches des neuartigen Coronavirus. Das Wettbewerbsrecht ist gerüstet, um auch unter diesen Umständen einen Beitrag zu leisten.

Notwendige Kooperationen zur Vermeidung von Lieferengpässen und einer drohenden Produktverknappung

Kooperationen zwischen Wettbewerbern können in der vorliegenden Situation nötig werden, um die Lieferkette sicherzustellen, sowie drohende Lieferengpässe von knappen Produkten zu vermeiden. Bei temporären Kooperationen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist davon auszugehen, dass diese Formen der Kooperation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, soweit sie notwendig sind, unter einer angemessenen Beteiligung der Verbraucher stattfinden und zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung beitragen.  Dies betrifft insbesondere Maßnahmen bis zum 13.4.2020.

BWB priorisiert Beschwerden bei Gesundheitsprodukten zur Bekämpfung des Coronavirus

Produkte zum Schutz der Gesundheit (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Schutzkleidung etc.) müssen diskriminierungsfrei erhältlich sein. Die BWB wird jedem Verdacht von überhöhten Preisen, künstlichen Angebotsverknappungen, Kartellabsprachen oder anderen missbräuchlichen Verhaltensweisen in diesem Bereich besonders nachgehen. Beschwerden können über das Formblatt oder anonym über das Whistleblowing System der BWB eingebracht werden. Diesen Beschwerdefällen wird höchste Priorität eingeräumt.

Kontaktaufnahme mit BWB ist jederzeit möglich

Die BWB steht den Unternehmen für Anfragen zur Auslegung des Wettbewerbsrecht zur Verfügung. Dazu können der Geschäftsstellenleiter der BWB, Dr. Peter Matousek unter (peter.matousek[at]bwb.gv.at) und stv. Geschäftsstellenleiterin/Leiterin der Rechtsabteilung Dr. Natalie Harsdorf (natalie.harsdorf[at]bwb.gv.at) elektronisch kontaktiert werden.

(Quelle: BWB)

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