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Wettbewerbsgesetz neu: Das BWB-Whistleblowingsystem aus Compliance-Sicht

Mit der Novellierung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde präzisiert. Zudem wird die Behörde ein anonymes Hinweisgebersystem einrichten, das aus Compliance-Sicht Fragen aufwerfen könnte.
Von Mag. Martin Eckel LL.M., Mag. David Konrath LL.M.
04. Juni 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2017, S. 6
Die europäische Kartellschadenersatz-Richtlinie1 ist bereits auf breite Beachtung gestoßen.2 Durch das vor kurzem in Kraft getretene Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 („KaWeRÄG 2017“) wurde diese Richtlinie nunmehr mit leichter Verspätung in nationales Recht umgesetzt. Neben der Umsetzung der Richtlinie bringt die Gesetzesnovelle aber auch einige weitere Änderungen und Klarstellungen in verschiedenen Bereichen. Wie der sperrige Name des Gesetzes vermuten lässt, werden durch ...

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