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Compliance Praxis Presseschau, 17.08.

Die Compliance-Nachrichten des Tages im World Wide Web.
Von Redaktion
20. August 2012

Managerhaftung

Der ehemalige MAN-Vorstand Anton Weinmann steht in München vor Gericht, weil er laut Staatsanwaltschaft Schmiergeldzahlungen beim Verkauf von Bussen und Lkw genehmigt haben soll. Zum Prozessauftakt wies Weinmann, wie Welt Online berichtet, alle Vorwürfe der Anklage als absurd zurück.

Ein Gericht in Südkorea hat den Vorsitzenden der Hanwha -Gruppe, einem der größten Mischkonzerne des Landes, wegen Treuebruchs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. (ftd.de)

Compliance Management

Viele Unternehmen in Deutschland hätten aus ihren Schmiergeldskandalen gelernt, schreibt taz.de. Was sie fürchten müssen, sei vor allem der Imageschaden, nicht so sehr die Strafen.

Die Kommunikationsagentur A&B One hat laut dem Fachportal Werben & Verkaufen den Etat für eine interne Compliance-Kampagne der Deutschen Bahn gewonnen.

IP-Compliance

Nachgemachte Kapseln für Nespresso-Maschinen dürfen weiterhin verwendet werden: Das Düsseldorfer Landgericht hat laut F.A.Z. Online eine entsprechende Patentschutzklage des Nestlé-Konzerns gegen die Konkurrenten Ethical Coffee Company und Betron abgewiesen.

Der Webseiten-Betreiber von surfthechannel.com wurde nun von einem britischen Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Webseite beinhaltete laut derStandard.at Links zu Streams von Serien und Filmen.

Arbeitsrecht

Die Klage der Tageszeitung Österreich gegen den zum Konkurrenten Heute gewechselten ehemaligen Mitarbeiter Christian Nusser wegen Verletzung von Konkurrenzklauseln und Kündigungsfristen wurde laut Der Standard in erster Instanz abgewiesen.

Die Tiroler Firmen Darbo, Swarovski und EGLO müssen sich nach einem Bericht des Kurier gegen Vorwürfe verteidigen, dass sie in den 1960er Jahren Heimkinder ohne Bezahlung für sich arbeiten ließen.

Datenschutz

Das Soziale Netzwerk Facebook verteidigt die automatische Gesichtserkennung gegen die Forderung von Datenschutzbehörden, dass die Nutzer dieser Funktion zustimmen müssen, so das Handelsblatt.

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