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Brüssel beantwortet häufige Fragen zum Kartellrecht im Kfz-Sektor

Die Europäische Kommission hat eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Anwendung des EU-Kartellrechts im Kfz-Sektor veröffentlicht. Der Leitfaden informiert darüber, wie die Kommission die entsprechenden Vorschriften handhabt. Besonders im Fokus stehen dabei der Markt für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie der Ersatzteilmarkt.
Von Redaktion
28. August 2012

Die FAQ richten sich an Fahrzeughersteller, Händler, Ersatzteillieferanten, unabhängige Reparaturwerkstätten und Verbraucher. „Sie sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia: „Insbesondere für KMU und für die Verbraucher dürften sie eine wertvolle Hilfe sein.“

Im Mai 2010 hatte die Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor und ergänzende Leitlinien zur Anwendung des EU-Kartellrechts auf bestimmte Kategorien von Vereinbarungen zwischen Fahrzeugherstellern und ihren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilhändlern angenommen. Nachdem Interessengruppen und nationale Wettbewerbsbehörden um weitere praktische Anleitungen für die Anwendung der neuen Regeln ersucht haben, hat die Kommission nun eine Liste häufig gestellter Fragen veröffentlicht.

Die FAQ beruhen auf Rückmeldungen und Anfragen, die zu Beginn des Geltungszeitraums der neuen Regeln eingingen. In ihnen wird der Ansatz der Kommission bei speziellen Fragen zu den folgenden sechs Aspekten erläutert:

  1. der Einhaltung von Gewährleistungen,

  2. dem Kundendienst im Rahmen von Leasingverträgen,

  3. der Lieferung von Ersatzteilen,

  4. der Nutzung und dem Kauf von elektronischen Diagnosegeräten und Reparaturwerkzeugen,

  5. dem Zugang zu technischen Informationen und

  6. dem Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt somit den Kfz-Anschlussmärkten, auf denen allgemein ein weniger scharfer Wettbewerb herrscht als auf dem Markt für Neufahrzeuge.
Die können auf der Website der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/legislation.html abgerufen werden.

(PM, kp)

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