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Ausstrahlung der Champions League: Bundeskartellamt ermittelt

Das Bundeskartellamt untersucht in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und dem Streamingdienst DAZN zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist.
Von Redaktion
17. Oktober 2018

Sky hat bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgeführten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte für den Zeitraum 2018 bis 2021 die Rechte zur Ausstrahlung sämtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und Perform – mit dem Streamingdienst DAZN – die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 wird die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt.

Das Bundeskartellamt untersucht nun, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat.

Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern.

Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte daher laut Bundeskartellamt zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen. Darüber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über das Internet zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen.

Auch insofern kommt nach Ansicht der Kartellwächter eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht.

Das Bundeskartellamt wird nun zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu werden Sky und DAZN sowie weitere Marktteilnehmer u.a. mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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