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Arbeitnehmer & Krebserkrankungen: Brüssel publiziert Leitfaden

Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsschutzes in der EU beschlossen.
Von Redaktion
11. Januar 2017

Die neue Initiative der Kommission hat das Ziel, Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen. Unternehmen – insbesondere KMU und Kleinstunternehmen – sollen bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens unterstützt und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch gestaltet werden.

Obwohl seit 2008 durch diverse Maßnahmen die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurückging, gibt es weiterhin große Herausforderungen, so die Kommission in einer Aussendung: Schätzungsweise 160.000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten.

Daher ergreift die EU-Kommission folgende Schlüsselmaßnahmen:

  • Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder anderer Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe.

  • Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Dazu hat die Kommission einen Leitfaden mit praktischen Tipps publiziert, der die Risikobewertung erleichtern soll (vgl. Dokument am Ende dieses Artikels). Zudem soll die Verfügbarkeit kostenloser Online-Tools verbessert werden, die KMUs bei der Durchführung von Risikobewertungen helfen.

  • Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten, veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu aktualisieren. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer zu wahren.

Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Die Vorschläge und Änderungen wurden in enger Absprache mit den Interessenträgern auf allen Ebenen ausgearbeitet, vor allem mit den Sozialpartnern. 

(Quelle: EU-Kommission)

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