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Das Bundeskartellamt hat sich in einer Sektoruntersuchung (gefälschte) Nutzerbewertungen im Internet genauer angesehen und formuliert Lösungsansätze.
Von Redaktion
13. Oktober 2020

Online verkaufen sich Produkte und Dienstleistungen mit vielen und positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Aus diesem Grund ist der Anreiz für Anbieter von Dienstleistungen bzw. für Hersteller und Händler von Produkten groß, möglichst viele und positive Bewertungen zu generieren.

Ein aktueller Bericht des deutschen Bundeskartellamtes beschreibt, welche Praktiken verbreitet sind und wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gibt es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden können. Dabei werden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Software, sogenannte Bots, können eingesetzt werden, um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Portale tun zu wenig gegen gekaufte Bewertungen

Die Untersuchung hat laut Bundeskartellamt gezeigt, dass viele Portale deutlich mehr gegen die Veröffentlichung gefälschter Bewertungen tun könnten. Die meisten Portale verwenden bislang lediglich Wortfilter oder verlassen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen. Nur wenige einzelne Portale nutzen bereits ausgefeilte Methoden des Machine Learning, setzen die Metadaten der Bewertungsverfasser ein oder führen vorab Authentizitätsprüfungen durch, um wirksam gegen gefälschte Bewertungen vorzugehen.

video für verbraucher

Tipps für die Verbraucher im Umgang mit Nutzerbewertungen hat das Bundeskartellamt auch in einem kurzen Video zusammengefasst.
Sektoruntersuchung konstatiert zu wenige Bewertungen

Die Sektoruntersuchung befasst sich auch mit dem grundsätzlichen Problem, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gibt. Je mehr echte Bewertungen es gibt, umso hilfreicher sind diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung. Mehr Bewertungen könnten dadurch generiert werden, dass Portale und Anbieter die Verbraucher zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies kann durch Anreize in Form von Gutscheinen, Gewinnspielen oder kleineren Geldbeträgen erfolgen. Gerade für neue Produkte kann auch der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests sind verbraucherrechtskonform, wenn die betreffenden Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet sind. Allerdings müssten die Portale dafür – anders als bislang üblich – diese Art von Bewertungen auf ihren Seiten zulassen und eine geeignete Kennzeichnung vorsehen.

Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung im Mai 2019 eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Behörde über 60 große Internet-Portale befragt, die Nutzerbewertungen aus 16 Branchen anzeigen, sowie zahlreiche andere Marktteilnehmer zu Stellungnahmen aufgefordert. Der jetzt vorgelegte Bericht ist das Ergebnis dieser Ermittlungen sowie einer Konsultation zu den vorläufigen Ergebnissen im Juni 2020.

Vollständiger Bericht

Quelle: Bundeskartellamt

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Redaktion

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