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Ukrainekrieg: EU will Verletzung von Russland-Sanktionen effektiver bestrafen

Die EU-Kommission strebt eine Harmonisierung der Strafen für Verstöße gegen die Russland-Sanktionen an. Derzeit erleichtern uneinheitliche Standards in den Mitgliedstaaten die Umgehung restriktiver Maßnahmen.
Von Redaktion
02. Dezember 2022

Die Umsetzung der Sanktionen der EU nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zeigt, wie schwierig es ist, das Vermögen von Oligarchen zu ermitteln, wenn diese Gelder mit Hilfe ausgeklügelter rechtlicher und finanzieller Strukturen in verschiedenen Ländern verstecken. Die nun von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie sieht in allen Mitgliedstaaten gleiche Strafen vor. Dadurch sollen bestehende Gesetzeslücken geschlossen und die abschreckende Wirkung von Strafen für Verstöße gegen die EU-Sanktionen erhöht werden. Die wichtigsten Elemente des Vorschlags sind:

Eine Liste von Straftaten, mit denen gegen EU-Sanktionen verstoßen wird, wie:

  • Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine sanktionierte Person, Organisation oder Einrichtung bzw. zu deren Gunsten;
  • Unterlassen des Einfrierens solcher Gelder und Ressourcen;
  • die Ermöglichung der Einreise sanktionierter Personen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder ihrer Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats;
  • Abschluss von Geschäften mit Drittländern, die durch die EU-Sanktionen verboten oder eingeschränkt sind;
  • Handel mit Waren oder Dienstleistungen, deren Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Kauf, Weitergabe, Durchfuhr oder Beförderung verboten oder beschränkt ist;
  • die Erbringung von Finanzdienstleistungen, die verboten oder beschränkt sind, oder
  • Erbringung anderer Dienstleistungen, die verboten oder beschränkt sind, wie Rechtsberatung, Treuhanddienste und Steuerberatung.

Der Straftatbestand der Umgehung von EU-Sanktionen umfasst die Umgehung oder den Versuch der Umgehung restriktiver Maßnahmen durch Verbergen von Geldern oder Verschleierung der Tatsache, dass eine Person der eigentliche Eigentümer von Geldern ist.

Gemeinsame Normen für die Strafen: Je nach Straftat kann gegen Einzelpersonen eine Höchststrafe von mindestens fünf Jahren Gefängnis verhängt werden; gegen Unternehmen können Strafen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person (des Unternehmens) im Geschäftsjahr vor dem Bußgeldbescheid verhängt werden.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Mitgesetzgebungsverfahrens erörtert.

Hintergrund

Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine hat die EU eine Reihe von Sanktionen gegen russische und weißrussische Personen und Unternehmen verhängt. Bei deren Umsetzung zeigt sich, wie schwierig es ist, das Vermögen von Oligarchen zu ermitteln, das mit Hilfe komplexer Rechts- und Finanzstrukturen in verschiedenen Rechtsordnungen versteckt wird, zum Beispiel durch die Übertragung des Eigentums sanktionierter Vermögenswerte auf eine nicht-sanktionierte dritte Partei. Umgehungen werden durch bestehende Gesetzeslücken erleichtert, da die strafrechtlichen Bestimmungen über Verstöße gegen EU-Sanktionen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind.

Quelle: EU-Kommission

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Redaktion

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