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Ukraine: Neue Sanktionen gegen Russland und Belarus

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf weitere gezielte Sanktionen gegen Belarus geeinigt, als Reaktion auf die Beteiligung des Landes an den Angriffen Russlands auf die Ukraine.
Von Redaktion
11. März 2022

Mit den neuen Maßnahmen werden insbesondere restriktive Maßnahmen gegen 160 Personen verhängt. Die Änderungen sollen eine engere Angleichung der EU-Sanktionen gegen Belarus an die Sanktionen gegen Russland bewirken und dazu beitragen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht umgangen werden können, auch nicht über Belarus.

Gegenüber Belarus werden mit den Maßnahmen ähnliche SWIFT-Einschränkungen wie gegenüber dem russischen Regime eingeführt. Zudem wird klargestellt, dass Kryptowerte unter „übertragbare Wertpapiere“ fallen. Außerdem werden die bestehenden finanziellen Beschränkungen weiter ausgeweitet, sodass sie die bereits geltenden Sanktionen gegen Russland widerspiegeln.

Die vereinbarten Maßnahmen beinhalten insbesondere Folgendes:

  • Beschränkung der Erbringung von SWIFT-Dienstleistungen für die Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie ihre belarussischen Tochtergesellschaften.
  • Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten und der Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für den Handel mit Belarus und Investitionen in Belarus.
  • Verbot der Notierung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anteilen staatseigener belarussischer Unternehmen an Handelsplätzen der EU ab dem 12. April 2022.
  • Erhebliche Begrenzung der Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU, indem die Annahme von Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen im Wert von mehr als 100.000 EUR, die Führung von Konten belarussischer Kunden durch die Zentralverwahrer der EU sowie der Verkauf auf Euro lautender Wertpapiere an belarussische Kunden untersagt werden.
  • Verbot der Bereitstellung auf Euro lautender Banknoten an Belarus.

Was Russland betrifft, werden mit der Änderung neue Beschränkungen für die Ausfuhr von Seeschifffahrts- und Funkkommunikationstechnologie eingeführt und das Russische Schiffsregister in die Liste der staatseigenen Unternehmen aufgenommen, für die Finanzierungsbeschränkungen gelten. Ferner wird eine Bestimmung zur vorherigen Weitergabe von Informationen bei der Ausfuhr von Schiffssicherheitsausrüstung eingeführt.

Darüber hinaus wird die Befreiung hinsichtlich der Annahme von Einlagen über 100.000 EUR in EU-Banken auf Staatsangehörige der Schweiz und der EWR-Länder ausgeweitet.

Schließlich bestätigte die EU die allgemein vorherrschende Auffassung, dass Darlehen und Kredite auf vielen Wegen einschließlich Kryptowerten bereitgestellt werden können, und präzisierte den Begriff „übertragbare Wertpapiere“, der jetzt eindeutig Kryptowerte einschließt, um die ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden Beschränkungen sicherzustellen.

Außerdem werden mit der Änderung neue Beschränkungen eingeführt.

Darüber hinaus gelten jetzt Sanktionen gegen weitere 160 Personen wegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Zu diesen weiteren Personen gehören:

14 Oligarchen und prominente Geschäftsleute, die in wichtigen Wirtschaftszweigen tätig sind, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Russische Föderation darstellen sowie ihre Familienangehörigen.

146 Mitglieder des Russischen Föderationsrates, die die Regierungsbeschlüsse zum „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk“ und zum „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk“ ratifiziert haben.

Die gesamten restriktiven Maßnahmen der EU gelten nun gegenüber insgesamt 862 Personen und 53 Organisationen.

Quelle: EU-Kommission

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