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Rechnungshof empfiehlt Ministerien Compliance-Prozesse für Sponsoring

Nach einer Überprüfung von Sponsoring-Aktivitäten von Bundeskanzleramt, Wirtschafts- sowie Innenministerium kritisiert der Rechnungshof fehlende Sponsoring-Vereinbarungen und Sponsoren mit sonstigen Geschäftsbeziehungen zu den Ministerien.
Von Redaktion
19. Mai 2022

Der Rechnungshof überprüfte von August bis November 2019 das Verwaltungssponsoring und Schenkungen im Bundeskanzleramt, im Wirtschaftsministerium und im Innenministerium. Prüfungsziel war die Beurteilung der Regelungen für Zuwendungen insbesondere hinsichtlich Verwaltungssponsoring im internationalen Vergleich, von Sponsoring-Vereinbarungen bzw. Vereinbarungen über Zuwendungen ohne Gegenleistung. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis Mitte 2019.

Im parlamentarischen Rechnungshofausschuss am 10. Mai 2022 wurden die Ergebnisse der Überprüfung präsentiert.

In allen drei Ministerien stieß demnach die Prüfung auf Sponsoren, die neben den Sponsoring-Vereinbarungen in einer sonstigen Geschäftsbeziehung zum Ministerium standen oder Förderungen erhielten. Derartige Fälle könnten den Anschein von Interessenkonflikten hervorrufen oder bewirken, sodass die Bevölkerung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung verliere, heißt es in dem Prüfbericht. In allen drei Ministerien fehlten teilweise schriftliche Vereinbarungen zu Sponsoring-Aktivitäten oder vergleichbaren Zuwendungen. Insbesondere das Innenministerium habe mehrere Zuwendungen ohne Gegenleistung (Schenkungen, Kostenübernahmen) erhalten – zum Teil auch von Vereinen mit exekutivförderndem Vereinszweck. Einen Überblick über diese Zuwendungen konnte das Ministerium nicht vorlegen, kritisierte der Rechnungshof.

Einheitliche Definition von Sponsoring fehlt

In Österreich gebe es keine einheitliche Definition von Sponsoring, und dies führe zu Abgrenzungsproblemen, kritisierte der Rechnungshof. Für das Innenministerium empfahl der Rechnungshof die Sponsoring-Richtlinie zu überarbeiten und dabei eine möglichst breite Geltung, klare Vorgaben zur Bewertung der Gegenleistung und erhöhte Transparenz vorzusehen.

Sponsoring-Ausgaben ohne klare Kriterien

In den Jahren 2015 bis 2019 traten das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium auch selbst als Sponsoren auf. Das Bundeskanzleramt meldete Sponsoring-Ausgaben von 325.000 Euro und das Wirtschaftsministerium in der Höhe von 161.000 Euro. In beiden Ministerien gab es keine Richtlinien oder Vorgaben mit klaren Kriterien zur Bewertung der Werbeleistung, kritisierte der Rechnungshof. Damit sei nicht sichergestellt gewesen, dass die Höhe des Sponsoring-Betrags dem Wert der Werbeleistung entsprach.

Rechnungshof für verbindliche Regelungen zu Sponsoring

Laut Rechnungshof sollten die Ministerien darauf hinwirken, dass die wesentlichen Grundsätze einer Sponsoring-Richtlinie bei der Erarbeitung einer Zuwendungs-Richtlinie in der interministeriellen Arbeitsgruppe entsprechend berücksichtigt werden. Außerdem sollten die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe zeitnah mit einem praxisorientierten Ergebnis enden.

Im Bundeskanzleramt und im Wirtschaftsministerium wären verbindliche Regelungen für Sponsoring beziehungsweise sonstige vergleichbare Zuwendungen zu erarbeiten, hieß es vom Rechnungshof. Für beide Institutionen wären Compliance-Prozesse für Sponsoring unter Einbeziehung der für Compliance zuständigen Abteilung zu etablieren. Zur Verstärkung der Transparenz empfahl der Rechnungshof die regelmäßige Veröffentlichung eines Sponsoring-Berichts.

Wirtschaftsministerium: Richtlinie zum Verbot des Sponsorings erstellt

Im Wirtschaftsministerium wurden bereits verbindliche Regelungen zum Sponsoring formuliert, die nach Angaben eines Mitarbeiters des Ministeriums in Summe 90 Prozent der Vorgaben des Rechnungshofs abdecken.

Quelle: Parlamentskorrespondenz

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