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Leitlinien zu „Nachhaltigkeitskooperationen“: Konsultation

Die BWB hat Leitlinien für Unternehmen zu sogenannten Nachhaltigkeitskooperationen herausgegeben. Bis 22. Juni 2022 haben interessierte Kreise Zeit, Stellungnahmen dazu abzugeben.
Von Redaktion
07. Juni 2022

Der „European Green Deal“ der Europäische Kommission zur nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft geht auch am Wettbewerbsrecht nicht spurlos vorüber.

In Österreich hat der Gesetzgeber im Zuge des KaWeRÄG 2021 für „Nachhaltigkeitskooperationen“ eine Sonderregel eingefügt: § 2 Abs 1 KartG regelt die Freistellung ansonsten wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Demnach wird bei wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, die aber gleichzeitig zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder der Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, eine angemessene Beteiligung der Verbraucher vermutet, sofern der entstehende Gewinn wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beiträgt.

Nachhaltigkeitseffekte treten mitunter nicht spezifisch bei den von der Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Verbrauchergruppen auf, sondern kommen vielmehr der Allgemeinheit zu Gute bzw. erst zeitversetzt und konnten somit nach den bisherigen Freistellungsvoraussetzungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt werden.

Der vorliegende Leitlinien-Entwurf soll den Unternehmen eine Hilfestellung bieten, wie die BWB diese neue Bestimmung auslegt und anzuwenden beabsichtigt.

Das Hauptaugenmerk der Leitlinien liegt dabei auf folgenden Aspekten:

  • Erläuterung des Anwendungsbereiches der „Nachhaltigkeitsausnahme“ durch Abgrenzung
    • von Effizienzen, die zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen von herkömmlichen wirtschaftlichen Effizienzen;
    • zum Unionsrecht anhand des Kriteriums der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels unter Wahrung der Kohärenz zum Unionsrecht;
    • zu kartellrechtsneutralen Kooperationen sowie zur allgemeinen Rechtfertigung über wirtschaftliche Effizienzen.
  • Beschreibung des Erfordernisses der Wesentlichkeit des Beitrags, um „Greenwashing“ zu vermeiden
  • Beschreibung des Erfordernisses der Unerlässlichkeit der Kooperation zur Zielerreichung und in diesem Kontext Aufzeigen wettbewerbsfreundlicher Kooperationsformen
  • Hinweise zum Nachweis und zu den Methoden der Quantifizierung von Nachhaltigkeitseffekten
  • Empfehlungen zum praktischen Vorgehen bei der Evaluierung von Vereinbarungen im Wege der Selbstbeurteilung sowie Möglichkeiten zur Konsultation der BWB im Rahmen von § 2 Abs 5 WettbG

Der vorliegende Entwurf wird im Zuge dieser Konsultation einerseits den involvierten Institutionen und beteiligten Verkehrskreisen direkt zur Stellungnahme übermittelt und steht andererseits auch allen Interessierten zum Download zur Verfügung. 

Es besteht die Möglichkeit, bis zum 22.06.2022, Feedback zum Leitfaden über das Postfach wettbewerb[at]bwb.gv.at an die BWB zu richten.

Die BWB lädt explizit dazu ein in diesem Zusammenhang Beispiele für mögliche praktische Anwendungsfälle einzumelden, welche gegebenenfalls in die Praxisbeispiele einfließen können

Quelle: BWB

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