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Kronzeugen: BWB startet Konsultation zu neuem Leitfaden

Noch bis zum 6. Juni 2022 haben Interessierte die Möglichkeit, den neuen Leitfaden der BWB zur Kronzeugenregelung zu kommentieren.
Von Redaktion
23. Mai 2022

Die Aufdeckung von Kartellen durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wird wesentlich durch Informationen von Unternehmen unterstützt. In Österreich hat das kartellrechtliche Kronzeugenprogramm einen weiten Anwendungsbereich und umfasst sowohl horizontale als auch vertikale Verstöße, sodass für Unternehmen keine Unsicherheit über den Anwendungsbereich besteht. Seit seiner Einführung bis Ende 2021 wurden im Rahmen des österreichischen Kronzeugenprogramms 115 Kronzeugenersuchen bei der BWB gestellt.  

Bis zur letzten Novelle des österreichischen Kartell- und Wettbewerbsrechts, dem KaWeRÄG 2021, waren lediglich die Eckpunkte dieser Regelung gesetzlich verankert, die nähere Praxis war in einem Handbuch, das die BWB zu veröffentlichen hatte, festgeschrieben. Mit dem KaWeRÄG 2021 kam es zu einer weitgehenden Verrechtlichung der Kronzeugenregelung, die im Wesentlichen mit der Verordnung über die Anwendung der Kronzeugenregelung des Wettbewerbsgesetzes erfolgt ist.  

Ein Handbuch der BWB ist demgemäß nur mehr für einen Teilaspekt – nämlich „die technische Abwicklung und die Geldbußenreduktionen, die die BWB bei der Beantragung einer geminderten Geldbuße im Hinblick auf die Reihenfolge der ersuchenden Unternehmer oder Unternehmervereinigungen anzuwenden beabsichtigt“ – zwingend vorgesehen und wurde bereits Ende Jänner 2022 veröffentlicht. 

Da die für (potenzielle) Kronzeugen relevanten Bestimmungen in verschiedenen Rechts- bzw. Informationsquellen zu finden sind und sich überdies auch im Rahmen des Vollzugs der Kronzeugenregelung durch die BWB immer wieder praxisrelevante Fragestellungen ergeben, erscheint es der BWB im Sinne der Transparenz – auch ohne entsprechende gesetzliche Verpflichtung – weiterhin zielführend, ein Guidance-Dokument zu veröffentlichen, das einen möglichst umfassenden und informativen Überblick über alle Aspekte bietet, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Kronzeugenregelung ergeben. 

Der vorliegende Entwurf soll im Zuge dieser Konsultation einerseits den involvierten Institutionen und beteiligten Verkehrskreisen direkt zur Stellungnahme übermittelt und steht andererseits auch allen Interessierten zum Download zur Verfügung. 

Neben den Erläuterungen zu den inhaltlichen Voraussetzungen und den Verfahrensschritten betreffend die Inanspruchnahme des Entfalls bzw. der Ermäßigung kartellrechtlicher Geldbußen thematisieren die Leitlinien auch die Berührungspunkte zu möglichen zivilrechtlichen (Ersatz des Kartellschadens) und strafrechtlichen Konsequenzen von Kartellverstößen. 

Bei letzterem Bereich geht es im Zusammenhang mit der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden natürlichen Personen vor allem um das Zusammenspiel mit der (strafrechtlichen) Kronzeugenreglung des § 209b StPO. Hier spielt insbesondere die zweite Amtspartei, der Bundeskartellanwalt, eine wichtige Rolle, mit welchem die BWB insbesondere auch im Zusammenhang mit Kronzeugen laufend eng zusammenarbeitet. 

Interessierte haben die Möglichkeit, bis zum 6. Juni 2022 Feedback zum Leitfaden über das Postfach wettbewerb[at]bwb.gv.at an die BWB zu richten.

Quelle: BWB

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