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Eine Frage der Perspektive - Künstliche Intelligenz

Über den Einsatz von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) in der Compliance wird kontrovers diskutiert. In welchen Compliance-Bereichen könnte KI aus Ihrer Sicht sinnvoll sein, was kann KI nicht leisten?
Von Mag. Klaus Putzer
04. Juni 2021
Krajcer-Gouge, © Krajcer-Gouge

Mag. Sandra Krajcer-Gouge

Interne Revision,
Kärntner Sparkasse


Ich bin Juristin und war elf Jahre im Compliance-Bereich in Banken verschiedener Größe tätig. In Compliance-Abteilungen gibt es vielfältige Aufgaben von unterschiedlicher Komplexität. Anwendungen Künstlicher Intelligenz sehe ich hier als Möglichkeit, durch Effizienzgewinne Zeit für komplexe Aufgaben und Entscheidungen freizumachen. Ziel ist es nicht, den Compliance Officer zu ersetzen, sondern zu unterstützen und menschliche Schwächen auszugleichen. Auf diese Weise können kostengünstige, effektive Lösungen gefunden werden, etwa bei repetitiven Tätigkeiten, wie dem Monitoring von Kundentransaktionen, der Kundenidentifikation oder der Big Data Analyse. Ihre Grenzen hat KI bei schwierigen ethischen und strategischen Entscheidungen. Solche Aufgaben sollten nie einer Maschine überlassen werden. Problematisch an KI-Anwendungen ist, dass eine Entscheidung nicht immer nachvollziehbar ist, das Thema Haftung ist juristisch noch nicht geregelt. Grundsätzlich sehe ich KI als Chance und nicht als Bedrohung. Ich glaube nicht, dass durch KI Jobs verloren gehen, sondern die Aufgaben werden sich ändern.

Jutta_Hoefler_(c)_Leadersnet.at-A.Felten, © Leadersnet.at-A.Felten

Mag. Jutta Höfler

Chief Compliance Officer,
Plasser & Theurer

Compliance ist in Bezug auf Haftungs­fragen ein sehr sensibles Thema – nicht nur für die eingetragenen Organe eines Unternehmens, sondern auch für die Mitarbeiter als Privatpersonen, die, auch strafrechtlich, zur Verantwortung gezogen werden können. KI kann bei Routinechecks, wie der Genehmigung von Essenseinladungen und Geschenken oder im KYC-Prozess, sicher einen wertvollen Beitrag leisten, um das Arbeitsvolumen der Compliance-Organisation zu reduzieren. Sie sollte jedoch in Bereichen, wo beträchtliche Konsequenzen für Mitarbeiter oder Geschäftspartner drohen, wie etwa bei Compliance-Verstößen, sehr vorsichtig eingesetzt werden. Hier kann KI meiner Meinung nach menschliche Kontrolle nicht ersetzen, auch wenn derartige Softwarelösungen lernfähig sind. Durch menschliches Handeln wird eine wertende Gesamtschau sichergestellt und können Compliance-Maßnahmen im Einzelfall umfassenden Abwägungen unterzogen werden – dies kann durch Künstliche Intelligenz wohl nur sehr schwer erfolgen und die Arbeit der Compliance-Organisation bzw eines Compliance Officers keinesfalls ersetzen. 

Gstoettner, © Gstoettner

Mag. Marie Gstöttner

Compliance Specialist,
RHI Magnesita

Die Compliance-Arbeit besteht neben der beratenden Unterstützung des Business auch in der Implementierung interner Kontrollen. Künstliche Intelligenz kann in Bereichen sinnvoll sein, wo eine gewisse Vorsortierung notwendig ist. So lassen wir etwa in der Geschäftspartnerprüfung eine KI-Anwendung über bestimmte Prüfberichte laufen. Diese Anwendung zeigt uns mit Hilfe eines Indikators an, wie „normal“ der jeweilige Bericht ist. Zur Beurteilung werden Kriterien wie der Sitz des Geschäftspartners oder die „Response Time“ beim Ausfüllen von Fragebögen verwendet. Das Ziel der Analyse ist nicht das Aufzeigen eines erhöhten Risikos. Vielmehr sollen von der Norm abweichende Fälle identifiziert und noch einmal manuell begutachtet werden. Im Ergebnis können sich Compliance Officer durch solche Programme besser auf ihre inhaltlichen, kreativen und konzeptuellen Aktivitäten konzentrieren. Künstliche Intelligenz sollte jedenfalls nicht mit Automatisierung gleichgesetzt werden, da ein inhaltlicher Gegencheck durch den Menschen noch unabdingbar ist. Ich finde das Thema aber sehr spannend, es muss und wird sich in diesem Bereich noch viel tun.

Autoren

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Mag. Klaus Putzer

Mag. Klaus Putzer war von 2010 bis 2023 Redakteur bzw. Chefredakteur der Compliance Praxis. Zuvor war er in mehreren Verlagen als leitender Redakteur im Magazinbereich tätig bzw. arbeitete als frei...