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Deutschland führt Frauenquote im Vorstand großer Unternehmen ein

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) verabschiedet, das den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen soll.
Von Redaktion
21. Juni 2021

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) soll das 2015 in Kraft getretene Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) weiterentwickeln, seine Wirksamkeit verbessern und Lücken schließen. Eine zentrale Neuerung ist ein Mindestfrauenanteil für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen.

Wichtigste Regelungsinhalte des FüPoG II sind:

In Unternehmen der Privatwirtschaft

  • Ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau gilt für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Davon werden über 70 Unternehmen betroffen sein, von denen 31 aktuell keine Frau im Vorstand haben.
  • Unternehmen werden in Zukunft begründen müssen, warum sie sich das Ziel setzen, keine Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, werden künftig effektiver sanktioniert.

In Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung Bund und in Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Der Bund setzt seinen eigenen Unternehmen strengere Vorgaben. Die feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten wird auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Für diese 94 Unternehmen wird außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt.
  • Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot wird künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten.

Im öffentlichen Dienst des Bundes

  • Der Bund setzt sich auch das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.
  • Mehr Gleichstellung soll auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fallen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern darunter und rund 107 weitere Gremien des Bundes sind künftig adäquat mit Frauen zu besetzen.

Quellen: BMFSFJ, DIHK

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