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Compliance Presseschau, 22.5.2023

Ihre wöchentliche Zusammenstellung relevanter Berichte und Kommentare aus der deutschprachigen Presse zu Governance, Recht und Compliance. 
Von Redaktion
22. Mai 2023

Compliance Management

Der facebook-Konzern Meta bringt seinen Mitarbeitern auf ungewöhnliche Weise Compliance-Regeln bei. Das von der juristischen Abteilung des Konzern zusammengestellte Trainingsprogramm besteht aus einer Video-Serie in Netflix-Style mit festen Protagonisten und einem Plot, in dem zwielichtige Hacker und eine Gaming Convention vorkommen. Die erste Training-Serie erfreute sich so großer Beliebtheit unter den Mitarbeitern, dass der Konzern nun eine zweite Staffel vorbereitet, berichtet der Wall Street Journal.

Wirtschaftskriminalität

Im Betrugsprozess um Abgaswerte manipulierter Dieselmotoren hat der frühere Audi-Chef Rupert Stadler vor dem Landgericht München ein Geständnis abgelegt. Er habe die Möglichkeit gehabt, einzugreifen, dies aber unterlassen, hieß es in der von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung. Das Landgericht München hatte Stadler, der Mitglied des VW-Vorstands war, bei einem Geständnis und einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Die ZEIT 

Antikorruption 

Das Landgericht Frankfurt hat den Oberstaatsanwalt Alexander B. und Leiter der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ wegen Korruptionsvorwürfen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. B. hatte eingestanden, jahrelang am Unternehmen eines Freundes mitverdient zu haben, das Gutachten für die Zentralstelle erstellte. Von dem Freund habe er seit 2010 Schmiergelder in Höhe von etwa 500.000 Euro erhalten. FAZ 

Nach der Entlassung des Wirtschaftsstaatssekräters Patrick Graichen, der wegen der sogenannten Trauzeugenaffäre gehen musste, bemüht sich Deutschlands Wirtschaftsminister Robert Habeck um Transparenz. Das Bundeswirtschaftsministerium hat alle direkten Unternehmensbeteiligungen des Staatssekretärs Udo Philipp veröffentlicht, obwohl es keine Anzeigepflichten für direkte Beteiligungen in Deutschland gibt. Zuvor hatten Politiker der CDU und der FDP Kritik an Philipps Beteiligungen geäußert, so Die ZEIT

Geldwäsche

Um gegen Organisierte Kriminalität und Geldwäsche vorzugehen, plant der deutsche Finanzminister Christian Lindner eine Anti-Mafia-Einheit. Mit dem Vorschlag stößt er allerdings auf Widerstand der Koalitionspartner. Statt eine zusätzliche Behörde zu schaffen, solle man das schon vorhandene Zollkriminalamt zu einer Bundesbehörde aufbauen, meinte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, so das Handelsblatt.  

Datenschutz

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Axa-Krankenversicherung wegen Mängeln in der Informationstechnologie gerügt und den Versicherer ermahnt, die Mängel fristgebunden zu beseitigen, sowie ihr Risikokapital zu erhöhen, weil die IT-Probleme ein zusätzliches Risiko darstellen. Um welche Probleme es sich dabei handle, wollten weder die Bafin noch die Krankenversicherung preisgeben. Doch Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, hat schon häufig bessere Sicherungssysteme gegen Angriffe von Cyberkriminellen und unberechtigten Datenzugriffe gefordert, berichtet die SZ.  

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) hat erneut den Facebook-Konzern Meta ins Visier genommen. Sie will Meta verbieten, neue Produkte oder Funktionen herauszubringen, bis eine Aufsichtsperson das Datenschutz-Programm des Konzerns positiv bewertet. Meta drohen auch andere Auflagen: Nach dem Willen der Behörde soll der Konzern Daten von Nutzern unter 18 Jahren nicht zum Geldverdienen nutzen dürfen. Die FTC wirft Meta vor, vorherige Datenschutz-Auflagen verletzt zu haben. Der Facebook-Konzern hatte zuletzt 2020 weitere Datenschutz-Auflagen bekommen und eine Strafe von fünf Milliarden Dollar wegen vergangener Verstöße gezahlt. FAZ

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage auf Schadenersatz eines österreichischen Bürgers gegen die Post wegen Verletzung der Datenschutzverordnung (DSGVO) zurückgewiesen und erklärt, dass der Verstoß gegen die DSGVO allein keinen Schadenersatz begründet. Es müsse ein Schaden vorliegen, der mit dem Verstoß im Zusammenhang steht, berichtet das Handelsblatt.  

Verbraucherschutz 

Infolge einer Klage der Arbeiterkammer hat das Handelsgericht Wien mehrere ehemalige Vertragsklauseln des Zahlungsdienstleisters Klarna für rechtswidrig erklärt. Sie hätten gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, urteilte das Gericht. Klarna habe die Kunden nicht zur ausschließlichen Kontaktaufnahme über die eigene App oder Website oder den Kundenservice zwingen dürfen. Auch dass die Geschäftsbedingungen auf verschiedenen Unterseiten der Unternehmenswebsite verstreut gewesen seien, bewertete das Gericht als intransparent und unzulässig. Klarna betonte, dass die Vertragsklauseln 2022 überarbeitet worden seien. Die Presse 

Autoren

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Der Facebook-Konzern hatte zuletzt 2020 weitere Datenschutz-Auflagen bekommen und eine Strafe von fünf Milliarden Dollar wegen vergangener Verstöße gezahlt. <a target='_blank' rel='noopener' href=\"https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/datenschutz-us-verbraucherschutzbehoerde-ftc-nimmt-meta-ins-visier-18867330.html\">FAZ</a><span lang=\"DE\"></span></p><p class=\"\">Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die <b>Klage auf Schadenersatz</b> eines österreichischen Bürgers gegen die Post wegen Verletzung der Datenschutzverordnung (DSGVO) zurückgewiesen und erklärt, dass der Verstoß gegen die DSGVO allein keinen Schadenersatz begründet. Es müsse ein Schaden vorliegen, der mit dem Verstoß im Zusammenhang steht, berichtet das <a target='_blank' rel='noopener' href=\"https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/datenschutz-eugh-verstoss-gegen-dsgvo-allein-genuegt-nicht-fuer-schadenersatz/29146774.html\">Handelsblatt</a>. &nbsp;</p><h2><b>Verbraucherschutz</b>&nbsp;</h2><p class=\"\" style=\"\">Infolge einer Klage der Arbeiterkammer hat das Handelsgericht Wien mehrere ehemalige <b>Vertragsklauseln des Zahlungsdienstleisters Klarna </b>für rechtswidrig erklärt. Sie hätten gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen, urteilte das Gericht. Klarna habe die Kunden nicht zur ausschließlichen Kontaktaufnahme über die eigene App oder Website oder den Kundenservice zwingen dürfen. Auch dass die Geschäftsbedingungen auf verschiedenen Unterseiten der Unternehmenswebsite verstreut gewesen seien, bewertete das Gericht als intransparent und unzulässig. Klarna betonte, dass die Vertragsklauseln 2022 überarbeitet worden seien. <a target='_blank' rel='noopener' href=\"https://www.diepresse.com/6288647/handelsgericht-erklaert-mehrere-klauseln-von-klarna-fuer-unzulaessig\">Die Presse</a>&nbsp;<br style=\"\"></p><span lang=\"DE\"></span>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"","headertitle":"<h1 class=\"contentheader \">Compliance Presseschau, 22.5.2023</h1>","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"26:-Redaktion@autorenprofil.at\" userinfo)</eval>\n<br>22. 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