Compliance Presseschau, 16.5.2022
16. Mai 2022
Compliance Management
Bei der Umweltschutzorganisation WWF sorgt ein Compliance-Fall für Unruhe, berichtet die Berliner Zeitung: Eine Whistleblowerin soll gemobbt worden sein und ist nun vor Gericht gezogen.
Datenschutz
Eine deutsche Wohnbaugesellschaft speicherte Hautfarbe, Frisur und Geruch von Kunden: Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte belegte das Unternehmen mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro, so Der Standard.
Rückenwind für Datenschutz-Sammelklagen konstatiert die F.A.Z., da der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem die Klagebefugnisse von Verbraucherschutzverbänden gestärkt habe .
Kapitalmarktrecht
Im milliardenschweren Anlagebetrug mit der frei erfundenen Kryptowährung Onecoin fahnden die Behörden jetzt weltweit nach der mutmaßlichen Erfinderin, der promovierten Juristin Ruja Ignatova, wie Die Zeit berichtet.
Das Hin und Her bei der geplanten Twitter-Übernahme durch Elon Musk alarmiert offenbar Juristen des Kurznachrichtendienstes. Diese hätten ihm den Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung vorgeworfen, behauptet der Tesla-Chef. (Der Spiegel)
Corporate Governance
Der Vertrag von Erste-Group-CEO Bernd Spalt werde aufgrund von Differenzen über die Ausrichtung des Unternehmens nicht verlängert, so Die Presse.
Auch der bis 2023 laufende Vertrag von Johann Pleininger, Öl- und Gasvorstand der OMV, wird einem Bericht des Kurier zufolge wegen Differenzen über die Konzern-Strategie nicht verlängert.
Sanktionen & Embargos
Die deutsche Regierung will ein Gesetz beschließen, das sanktionierte Personen dazu zwingt, ihr Vermögen offenzulegen. Andernfalls droht bis zu ein Jahr Haft. (Der Standard)
Nach dem Rückzug des französischen Autokonzerns Renault aus Russland sind die Anteile des Konzerns am Lada-Hersteller Awtowas in den Besitz des russischen Staates übergegangen, so ORF.at.
Umweltrecht
Deutschland wird sich wie angekündigt gegen ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes Nachhaltigkeitslabel für Atomkraft aussprechen und ein Veto gegen den entsprechenden ergänzenden Rechtsakt einlegen. Dies berichtet Der Standard.
Autoren

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