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Die Compliance News vom 22. Juli 2025 berichten unter anderem über die jüngste Geldwäschebekämpfungsprüfung von internationaler Seite im Finanzministerium, den Social-Media-Riesen Meta, der den KI-Verhaltenskodex der EU nicht unterschreiben möchte und die neueste Idee des Tesla-Chefs Elon Musk, der mit "Baby Grok" eine KI-Version für Kinder launchen möchte.

Geldwäsche

Wie die Tageszeitung Die Presse berichtet, hatte das Bundesministerium für Finanzen kürzlich Besuch von der internationalen Antigeldwäschebehörde Financial Action Task Force (FATF). Diese überprüft, ob Österreich Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche ausreichend bekämpft und dafür bat man Vertreter:innen unterschiedlicher Behörden, Institutionen und Unternehmen zum Gespräch. Die „Presse“ habe laut des Artikels erfahren, dass die Befragungen wohl streng von statten gegangen seien und nicht jedes zur vollständigen Zufriedenheit verlaufen sein soll.

Bei der letzten Antigeldwäscheprüfung aus dem Jahr 2016 war die Lage bereits brenzlich: Die Republik hätte sich beinahe auf der grauen Liste wieder gefunden, wo aktuell Staaten wie Syrien, Südsudan oder Kongo rangieren. Der damalige Sektionschef des Finanzministeriums, Alfred Lejsek, führte mit den FATF-Vertreter:innen, die bei der OECD angesiedelt sind, Sondergespräche, um die Lage zu retten. (Presse)

EU-Regulierung/AI Act

Der Social-Media-Konzern Meta, der für Facebook und Instagram verantwortlich zeichnet, macht der EU einen Strich durch die Rechnung: Man möchte den freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission für KI-Anbieter nicht unterschreiben, berichtet das Portal Heise. Der Konzern übte heftige Kritik und betrachtet den Kodex als rechtlich unsicher, überregulierend und innovationsfeindlich. Laut Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta, sei man in Sachen AI in Europa auf dem falschen Pfad: Der Verhaltenskodex könne die Entwicklung fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und Start-ups in ihrer Gestaltungsfreiheit stark einschränken. (Heise)

Der Branchenverband BusinessEurope hat kürzlich seine Meinung zu den digitalen Gesetzen der EU kundgetan: Die Gesetze der EU sollten dem Verband zufolge einfacher gestaltet werden und Unternehmen benötigen mehr Zeit für deren Umsetzung. Konkret gefordert werden mehrere Karenzzeiten, insbesondere für den allgemeinen KI-Verhaltenskodex des AI Acts sowie für Produkte, die unter das Datenrecht und den Cyber Resilience Act fallen. Außerdem wurde eine zweijährige Fristverlängerung für die Erfüllung der mit den Anforderungen des KI-Gesetzes an Hochrisiko-KI-Systeme verbundenen Fristen als Vorschlag eingebracht und man forderte die Europäische Kommission dazu auf, ihre Auslegung des Zusammenspiels des KI-Gesetzes mit der Funkanlagenrichtlinie zu überarbeiten. (MLEX)

Die Europäische Kommission teilte kürzlich mit, dass sie Bewerbungen von Expert:innen, einschließlich Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie, KMU und Start-ups, zur Mitgestaltung im Beiratsgremium des AI Act angenommen hat. Die Frist für die Bewerbung für das Forum, das darauf abzielt, die Umsetzung des AI Act durch unabhängige technische Beratung zu unterstützen, endet am 14. September 2025. (MLEX)

Künstliche Intelligenz

Tesla-Chef Elon Musk ließ kürzlich mit der Meldung via X (ehemals Twitter) aufhorchen, dass er eine „Baby Grok“-Version launchen möchte. Diese App soll speziell auf kinderfreundliche Inhalte ausgerichtet sein. Konkrete Details zu den Funktionen und Schutzmaßnahmen gibt es bisher jedoch nicht. Die "Erwachsenen"-Version Grok hatte in jüngster Vergangenheit bereits für Kritik gesorgt: Sie machte durch antisemitische Äußerungen von sich Reden. Ebenfalls kritisiert wurden die "Begleiter" von Grok: Die Avatare wurden eigens für Grok programmiert und sollten eher freche und unkonventionelle Antworten geben. Der Avatar Ani zeigte sich etwa als weibliche Kunstfigur mit Zöpfen, Korsett und Netzstrümpfen und soll User:innen innerhalb kürzester Zeit in sexuell explizite Dialoge verstrickt haben. (Presse)

Datenschutz

Der Cloud-Anbieter WeTransfer hat seine Nutzungsbedingungen geändert und will ab sofort Daten „zur Verbesserung der Leistung von Modellen für maschinelles Lernen“ verwenden, was zu Kritik seitens der User:innen führte, die ua auch einen Vergleich zu Adobe zogen. WeTransfer gibt sich als Plattform für kreative Köpfe, die mit Hilfe zahlreicher Tools zusammenarbeiten können sollen. 2024 wurde WeTransfer vom italienischen App-Entwicklungsunternehmen Spoons übernommen. Seither wurden einige Änderungen bei WeTransfer durchgeführt. Das Gratis-Angebot von früher gibt es nicht mehr. Monatlich stehen lediglich zehn Gratis-Übertragungen zur Verfügung. Das Datenlimit wurde jedoch von zwei auf drei Gigabyte erhöht. (Presse)

Autoren

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Christiane Jördens

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Diese überprüft, ob&nbsp;Österreich Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche ausreichend bekämpft und dafür bat man Vertreter:innen unterschiedlicher Behörden, Institutionen und Unternehmen zum Gespräch. Die „Presse“ habe laut des Artikels erfahren, dass die <b>Befragungen wohl streng von statten gegangen seien</b> und <b>nicht jedes zur vollständigen Zufriedenheit</b> verlaufen sein soll.</p><p style=\"\">Bei der <b>letzten Antigeldwäscheprüfung aus dem Jahr 2016 war die Lage bereits brenzlich</b>: Die Republik hätte sich beinahe auf der grauen Liste wieder gefunden, wo aktuell Staaten wie Syrien, Südsudan oder Kongo rangieren. Der damalige Sektionschef des Finanzministeriums, Alfred Lejsek, führte mit den FATF-Vertreter:innen, die bei der&nbsp;OECD&nbsp;angesiedelt sind, Sondergespräche, um die Lage zu retten. 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Laut&nbsp;Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta, sei man in Sachen AI in Europa auf dem falschen Pfad: Der Verhaltenskodex könne die Entwicklung fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und Start-ups in ihrer Gestaltungsfreiheit stark einschränken. (<a target='_self' href=\"https://www.heise.de/news/Meta-stellt-sich-gegen-die-KI-Plaene-der-EU-10493568.html\">Heise</a>)</p><p>Der <b>Branchenverband BusinessEurope</b> hat kürzlich seine <b>Meinung zu den digitalen Gesetzen der EU</b> kundgetan: Die <b>Gesetze der EU sollten dem Verband zufolge einfacher gestaltet werden</b> und <b>Unternehmen benötigen mehr Zeit für deren Umsetzung</b>. Konkret gefordert werden mehrere Karenzzeiten, insbesondere für den allgemeinen KI-Verhaltenskodex des AI Acts sowie für Produkte, die unter das Datenrecht und den Cyber Resilience Act fallen. Außerdem wurde eine zweijährige Fristverlängerung für die Erfüllung der mit den Anforderungen des KI-Gesetzes an Hochrisiko-KI-Systeme verbundenen Fristen als Vorschlag eingebracht und man forderte die Europäische Kommission dazu auf, ihre Auslegung des Zusammenspiels des KI-Gesetzes mit der Funkanlagenrichtlinie zu überarbeiten. (<a target='_self' href=\"https://content.mlex.com/#/content/1669282/eu-digital-rulebook-needs-to-be-simplified-trade-association-says?referrer=email_instantportfolio&paddleid=213&paddleaois=2009\">MLEX</a>)</p><p>Die <b>Europäische Kommission</b> teilte kürzlich mit, dass sie <b>Bewerbungen von Expert:innen, einschließlich Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie, KMU und Start-ups, zur Mitgestaltung im Beiratsgremium des AI Act angenommen hat</b>. Die Frist für die Bewerbung für das Forum, das darauf abzielt, die Umsetzung des AI Act durch unabhängige technische Beratung zu unterstützen, endet am 14. September 2025. 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Die <b>\"Erwachsenen\"-Version Grok hatte in jüngster Vergangenheit bereits für Kritik gesorgt</b>:&nbsp;Sie machte durch <b>antisemitische Äußerungen</b> von sich Reden.&nbsp;Ebenfalls <b>kritisiert wurden die \"Begleiter\" von Grok</b>: Die Avatare wurden eigens für Grok programmiert und sollten eher freche und unkonventionelle Antworten geben.&nbsp;Der Avatar Ani zeigte sich etwa als weibliche Kunstfigur mit Zöpfen, Korsett und Netzstrümpfen und soll User:innen innerhalb kürzester Zeit in sexuell explizite Dialoge verstrickt haben. 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